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9.2.4 Anmelde-/Genehmigungspflicht
(1) Modellflugveranstaltungen sind mindestens 2 Monate vor Durchführung gegenüber dem MFSD anzumelden.
(2) Die Anmeldung muss Datum und Ort der Veranstaltung sowie eine Beschreibung enthalten, die das Veranstaltungsformat, den Ablauf, den Umfang des Flugbetriebs, die zu erwartende Zahl der Zuschauer und die sonstigen, insbesondere örtlichen Begebenheiten der Veranstaltung darstellt. Ferner muss die Beschreibung den Flugraum für Flugmodelle, Piloten- und Vorbereitungsräume sowie die Zuschauer-, Aussteller- und Parkbereiche sowie sämtlich Maßnahmen zur Gewährleistung der hinreichenden Sicherheit insbesondere der Zuschauer, beispielsweise die jeweiligen Abgrenzungen und/oder Absperrungen sowie ggf. notwendigen Sicherheitszäune und Rettungswege enthalten. Zudem ist in der Anmeldung der Veranstaltungsleiter und ggf. sein Vertreter mit Kontaktdaten zu benennen.
(3) Ist zu erwarten, dass sich während der Veranstaltung in den Zuschauer- und ggf. Ausstellerbereichen zeitweise mehr als 200 Zuschauer aufhalten, bedarf die Veranstaltung der Genehmigung durch den MFSD. Es können Maßnahmen zur Abwendung von abstrakten Gefahren (Umstände, die losgelöst vom Einzelfall typischer Weise gefährlich sind) für die Sicherheit des Flugverkehrs oder die öffentliche Sicherheit und Ordnung angeordnet werden.
(c) C. Walther, F. Tofahrn