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7.4.3 Kunstflug mit Modellhubschraubern
Kunstflug mit Modellhubschraubern (z.B. “3D-Figuren”) ist insbesondere in Bodennähe so durchzuführen, dass auch im Falle eines Steuerfehlers oder einer Notlage Personen und Sachen keiner ungebührenden Gefährdung ausgesetzt sind. Im Regelfall kann ein Abstand von 50 m zu Personen, die nicht unmittelbar am Flugbetrieb beteiligt sind, als ausreichende Sicherungsmaßnahme angesehen werden, wobei im Einzelfall Startmasse, Betriebseigenheiten und -verhalten des Modellhubschraubers sowie die Art und der Stil der durchgeführten Kunstflugmanöver zu berücksichtigen sind; ggf. können in besonderen Einzelfällen weitere Sicherheitsmaßnahmen insbesondere ein Sicherheitsabstand von mehr als 50 m erforderlich sein.
(c) C. Walther, F. Tofahrn