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3.1.2 Registrierungspflichtige Flugmodelle
Flugmodelle mit einer maximalen Startmasse über 25 kg bis einschließlich 150 kg (Großflugmodelle) bedürfen der Registrierung. Die Registrierungsanforderung und das Verfahren sind im 11.1. Unterabschnitt dieses Regelwerks bestimmt.
(c) C. Walther, F. Tofahrn