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StRfF jetzt noch besser!

StRfF jetzt noch besser!

Version 2.1.2 vom LBA freigegeben.

Unsere liberalen Verbandsregeln bieten ab sofort noch mehr Möglichkeiten als bisher!


Einmal im Jahr evaluiert das LBA mit den Verbänden die jeweiligen Verbandsregeln. Der gemeinsam festgestellte Fortentwicklungsbedarf fließt sodann in eine Änderungsgenehmigung.

Neben einigen redaktionellen Änderungen wurden z.B. folgende Verbesserungen in die StRfF aufgenommen:

  • Entfall der Höhenbegrenzung von 120 m (GND) beim FPV-Betrieb! Es gelten ab sofort Sichtflugbedingungen (VLOS) ohne spezielle Höhenbegrenzung. Der Spotter muss Inhaber eines Schulungsnachweises sein und den FPV-Piloten Luftraumereignisse klar und eindeutig kommunizieren.
  • Die Unzulässigkeit von Geofencing-Systemen ist aufgehoben.
  • Im Flugbuch sind Einträge ab sofort nicht mehr durch Unterschrift zu bestätigen. Dies gilt insbesondere für die MFSD-FlugbuchApp.
  • Einzelfallprüfungen von Großmodellen für die Teilnahme auf einer Modellflugveranstaltung werden künftig vom Ressort Großmodelle des MFSD durchgeführt. Das Luftsportgerätebüro (LSGB) des DAeC wird insoweit entlastet.
  • Präzisierung der einzuhaltenden Abstände zu Menschenansammlungen und zu einzelnen unbeteiligten Drittpersonen.
  • Präzisierung der Voraussetzungen zum Befliegen der geographischen Gebiete (gem. § 21h Abs. 3 LuftVO), insbesondere in der Nähe von Flugplätzen und Flughäfen.

Mit diesen Änderungen werden im Besonderen die Führung des Flugbuchs noch einfacher und der FPV-Betrieb noch spannender.