Schulungsnachweis oder Kenntnisnachweis. Was gilt?
Nachdem mit der Erteilung der Verbandsbetriebserlaubnisse (VBE) im Sommer Modellflieger aufatmen konnten, sind die Verbände mittendrin, die sich ergebenden Änderungen umzusetzen. Hieraus ergeben sich immer wieder berechtigte Fragen.
“Was ist der neue Schulungsnachweis des MFSD?”.
Der Schulungsnachweis ist Nachfolger des Kenntnisnachweises und gibt Modellflieger*innen die Möglichkeit, sich im Rahmen einer kurzen Schulung und einiger Fragen mit den Inhalten der StRfF auseinanderzusetzen. Das Absolvieren der Schulung ist dabei für alle Mitglieder des MFSD, der kooperierenden Verbände des DAeC und der DMO Pflicht, die Modellflug mit einem Abfluggewicht über 2 kg oder in Höhen größer 120 Meter über Grund durchführen wollen – auf der grünen Wiese wie auch auf Modellfluggeländen. Eine Anerkennung von Nachweisen aus der personentragenden Luftfahrt oder von Steuererscheinen für den Betrieb von Großmodellen kann dabei nicht erfolgen. Auch der Kompetenznachweis A1/A3 des LBA kann nicht als Ersatz für den Schulungsnachweis für das Fliegen über 120 m gelten. Diesen LBA-Kompetenznachweis benötigen Modellflieger lediglich für den Flugbetrieb im europäischen Ausland, wenn dort die sogenannte Open Category genutzt werden soll.
Ebenfalls festgelegt werden von Behördenseite die Kosten, welche sich für den Modellflieger auf 26,75 € belaufen. Diese Schulung ist auf der Seite www.schulungsnachweis-modellflug.de zu erreichen.
Der Schulungsnachweis ist ab sofort gültig und muss vor Beginn des Modellflugs im Rahmen der Regeln des MFSD erfolgreich abgeschlossen sein.
“Der MFSD hat veröffentlicht, dass ich meinen Kenntnisnachweis kostenfrei umschreiben lassen kann – wie geht das?”.
Lediglich vom DAeC ausgestellte Kenntnisnachweise können kostenlos umgeschrieben werden. Dazu müsst ihr euch auf der Website www.schulungsnachweis-modellflug.de unter “Registrierung” ein neues Konto anlegen, die Wissenvermittlung durcharbeiten und die Fragen beantworten. Die Verknüpfung mit eurem alten Kenntnisnachweis funktioniert im Anschluss ganz automatisch und der neue Ausweis wird ohne Zahlung mit dem gleichen Gültigkeitsdatum versehen, wie der alte Kenntnisnachweis.
Inhaber eines DMFV-Kenntnisnachweises müssen für den Flugbetrieb auf MFSD-/DAeC-Modellfluggeländen keinen MFSD-Schulungsnachweis absolvieren. Der DMFV-Kenntnisnachweis ist anerkannt. Die Mitglieder müssen lediglich eine einmalige kostenlose Gastflug-Anmeldung auf der Internetseite des MFSD durchführen.
Vor Aufnahme des Flugbetriebs muss außerdem eine kurze Einweisung in die einschlägigen Flugregeln durch einen Piloten mit MFSD-Schulungsnachweis erfolgen. Ist der Pilot zudem ortsunkundig, bedarf es auch noch der Einweisung in die örtlichen Gegebenheiten durch einen ortskundigen Piloten mit MFSD-Schulungsnachweis.
Piloten ohne Kenntnis- oder Schulungsnachweis dürfen den Flugbetrieb nur unter unmittelbarer Aufsicht und in der Verantwortung eines Schulungsnachweisinhabers aufnehmen.
Brauche ich als MFSD-Mitglied auf der grünen Wiese den Schulungsnachweis des MFSD oder ist auch der Kenntnisnachweis des DMFV gültig?
Um die Regeln des MFSD (StRfF) nutzen zu können, musst du diese kennen. Nur mit Hilfe des Schulungsnachweis kannst du nachweisen, dass du dr die Regeln angeeignet hast. Da der DMFV ein an wenigen Stellen leicht abweichende Verbandsbetriebserlaubnis erteilt bekommen hat, kann der DMFV-Kenntnisnachweis diesen Nachweis nicht erbringen. Andersrum natürlich ebenso.
Lediglich auf Modellfluggeländen gibt es eine gegenseitige Anerkennung. Hier geht mal davon aus, dass der Pilot ohnehin in die dort geltenden Regeln eingewiesen wird.