Registrierungspflicht – Wie geht das?
Das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) hat als zukünftig zuständige Stelle für die Registrierung aller UAV-Betreiber und damit auch von Modellflugsportlern den Verbänden DAeC/MFSD sowie DMFV folgende Informationen zukommen lassen. Die entsprechende Software ist derzeit in der letzten Abstimmung zwischen dem LBA und dem Ersteller. Die folgenden Informationen können daher nur den derzeitigen Stand wiedergeben. Das Gesamtkonzept steht fest, Details könnten sich allerdings noch ändern.
Das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) hat als zukünftig zuständige Stelle für die Registrierung aller UAV-Betreiber und damit auch von Modellflugsportlern den Verbänden DAeC/MFSD sowie DMFV folgende Informationen zukommen lassen. Die entsprechende Software ist derzeit in der letzten Abstimmung zwischen dem LBA und dem Ersteller. Die folgenden Informationen können daher nur den derzeitigen Stand wiedergeben. Das Gesamtkonzept steht fest, Details könnten sich allerdings noch ändern.
Jeder muss sich registrieren
Unabhängig von einer Verbandszugehörigkeit muss jeder Modellflugsportler ab 31.12.2020 beim LBA registriert sein, wenn er ein Flugmodell mit einer Startmasse von mehr als 250 g fliegen will oder das Flugmodell Sensoren zur Erfassung personengebundener Daten (i.d.R. eine Kamera) trägt. Den Verbänden wird es ermöglicht, ihre Mitglieder en-bloc registrieren zu können. Der MFSD wird seinen Mitgliedern diesen Service anbieten. Entsprechende Infoschreiben mit der Möglichkeit des Widerrufs der Datenweiterleitung sind in diesen Tagen verschickt worden. Modellflugsportler, die in mehreren Verbänden organisiert sind, werden nur einmal registriert. Das Registrierungssystem des LBA überprüft Doppelmeldungen und löst diese in eine zulässige Meldung auf. Sie sind dennoch aufgefordert, sich nur einmal zu registrieren, um einen reibungslosen Datentransfer nicht zu gefährden.
Welche Daten werden übermittelt?
Neben dem Namen, dem Geburtsdatum und der Adresse sind auch die eMail-Adresse und Telefonnummer obligatorisch. Der Verband fügt die Gruppenversicherungsnummer hinzu. Diese Angaben sind gesetzlich von der Verordnung (EU) 2019/947 gefordert und sind somit „nicht verhandelbar“. Datensätze, die nicht vollständig sind, können nicht zu einer erfolgreichen Registrierung führen und werden daher nicht an das LBA weiter geleitet. Das entsprechende Mitglied erhält keine Registrierungsbestätigung und muss sich in diesem Fall selbst um die Registrierung beim LBA kümmern. Eine solche Einzelregistrierung wird sehr wahrscheinlich kostenpflichtig sein (im „kleinen zweistelligen“ Euro-Bereich). Eine Teilnahme an der en-bloc-Registrierung ist für die Mitglieder hingegen kostenfrei.
eID – Das neue Kennzeichen
Im Fall der erfolgreichen Registrierung erhält jeder Modellflugsportler die für seine Person erzeugte, sogenannte „eID“ (electronic Identification). Damit ist die Registrierung bestätigt. Mit dem Empfang der eID ist die Registrierung abgeschlossen. Sie ist unbegrenzt gültig. Eventuelle Datenanpassungen oder Löschungen müssen von jedem Modellflugsportler direkt in dem für ihn beim LBA eingerichteten „Account“ vorgenommen werden. Aufgabe der Verbände ist nur die Eingangsmeldung. Die Verbände erhalten keine Bestätigung der Registrierung und erfahren auch nicht die „eID“ ihrer Mitglieder.
Die „eID“ ist vom Modellflugsportler auf jedem Flugmodell anzubringen. Sie muss bei Flugmodellen nicht abgestrahlt werden. Sie ersetzt zukünftig das feuerfeste Adressschild mit Name und Adresse. Das „neue Kennzeichen“ kann nach derzeitigem Informationsstand an jeder Stelle des Flugmodells – also auch im Inneren, sofern es einfach zugänglich ist, z.B. im Batteriefach, – angebracht werden und muss nicht mehr feuerfest ausgelegt sein.
Ganz einfach – ein Mausklick
Vereine im MFSD haben die Möglichkeit, die Teilnahme an der en-bloc-Registrierung für ihre Mitglieder über diese Software zu erledigen. Einzelmitglieder sind bereits informiert worden und können ihre Daten per Mail an mitglieder@mfsd.de ggf. korrigieren.
Abschluss im Dezember
Aktuell kann davon auszugegangen werden, dass das Registrierungssystem des LBA im Laufe des Dezember fertig gestellt sein wird. Dann werden die Daten vom DAeC an das LBA übermittelt. Zum 31.12.2020 sollte somit jedes Mitglied des MFSD seine eID erhalten. Wir informieren, wenn es Neuigkeiten gibt.