Meilenstein für die Umsetzung des EU-Rechts: Alles wie bisher – nur besser!
Die Bundeskommission Modellflug im DAeC hat einen großen Meilenstein in der Entwicklung der Grundlagen für die Umsetzung der neuen europäischen Regelungen für seine Mitglieder gelegt: Die „Standardisierten Regeln für Flugmodelle“ (StRfF) sind fertig. Dafür wurden in den letzten 18 Monaten unzählige Gesetzestexte, Verordnungen, Nachrichten für Luftfahrer, Aufstiegsgenehmigungen bzw. Geländezulassungen und Flugordnungen gesichtet und verarbeitet. Die Vielzahl dieser unübersichtlichen Regeln einschließlich der sog. „Best Practice“ des Modellflugsports konnten auf 37 Seiten prägnant zusammengefasst werden. Alle Sport- und Fachreferenten wurden für ihre Bereiche und Modellflugklassen eingebunden, um die jeweiligen Besonderheiten bestmöglich und praxisnah einfließen lassen zu können.
Diese StRfF sollen als Fundament für einen Antrag auf Erteilung einer Betriebserlaubnis nach Artikel 16 Abs. 2b der EU-Durchführungsverordnung 2019/947 und einer Beauftragung für Gelände und Ausbildung des DAeC dienen. Dieses Fundament ist erforderlich, um die bisher geltenden Bedingungen für die Zukunft anwendbar und für den neuen EU-Rechtsrahmen „fit“ zu machen. Der Modellflug im DAeC könnte somit über die StRfF wie in der Vergangenheit weiter praktiziert und gelebt werden. Gleichzeitig wird aber auch die Chancen genutzt, die der neue europäische Rahmen bietet, um Verbesserungen für den Modellflug bei gleichzeitiger Erhöhung der Luftsicherheit und Wirksamkeit des Naturschutzes zu erreichen.
Mit den StRfF wird Behörden und Modellfliegern erstmals die Möglichkeit geboten, in einer Quelle alle für den Modellflug relevanten Regeln niedergeschrieben zu finden. Insbesondere sind darin sowohl der Modellflug auf der „grünen Wiese“ als auch der Modellflug auf Modellfluggeländen gleichermaßen beschrieben und damit beide Varianten für die Zukunft transparent gemacht. Des Weiteren finden sich in den StRfF die Voraussetzungen, die bei der Einrichtung eines Modellfluggeländes zu beachten sind.
Neben der Beschreibung des vielfältigen Modellflugbetriebes in der Praxis, wie er von uns Modellfliegern seit Jahren sicher durchgeführt wird, bieten die StRfF die Chance, einige Regelungen fortzuentwickeln, die für den Modellflug in den vergangenen Jahren an einigen Stellen zu (z.T. erheblichen) Einschränkungen geführt haben.
Zu den Fortentwicklungen, die der DAeC mit den StRfF erreichen möchte, gehören:
– Anhebung der 5-kg-Grenze auf 10 kg, insbesondere auf der „grünen Wiese“,
– vereinfachtes Zulassungsverfahren für Modellflugplätze für Elektroflug bis 10 kg,
– einzelfallbezogene Bewertung der Notwendigkeit von Fangzäunen,
– Selbstverwaltung des Modellflug bei der Ausweisung von Modellfluggeländen insb. für Flugmodellen über 10 kg Startgewicht.
Außerdem wird mit den StRfF explizit der aktiven Sicherheit ein besonderes Augenmerk geschenkt. Dies eröffnet den Raum, bestehende passive Sicherheitsregeln in den Hintergrund rücken zu können – bei gleichzeitigem Sicherheitsgewinn. Während passive Sicherheitsregeln einen zumeist recht pauschalen „Sicherheitsmantel“ um eine Gefahrenquelle (hier der Betrieb von Flugmodellen) legen, wirken aktive Sicherheitsregeln unmittelbar auf die Gefahrenquelle ein, um die Gefahr auf ein akzeptables Maß herabzusetzen. So sind in den StRfF beispielsweise erstmals allgemeine Betriebsregeln für Flugmodelle formuliert (aktive Sicherheitsregeln), die geeignet sind, auf vielen Modellfluggeländen einen ordnungsgemäßen und hinreichend sicheren Modellflugbetrieb zu gewährleisten, ohne dass die Errichtung eines Sicherheitszaunes (passive Sicherheit) noch erforderlich wäre. Dies ist beispielsweise bei Flugbetrieb mit Elektroflugmodellen bis 25 kg häufig der Fall.
Auch das BMVI sieht den „Standardisierten Regeln für Flugmodelle“ des DAeC interessiert entgegen, erkennt das BMVI doch an, welche Kompetenz der DAeC und seine Mitgliedsverbände (auch in anderen Luftsportsparten) in den letzten Jahrzehnten aufgebaut haben. So wurde bereits vor vielen Jahren eine Beauftragung zur Selbstverwaltung vom BMVI an die Gleitschirmflieger im DHV (Deutscher Gleitschirm- und Drachenflugverband) erteilt. Dieser Mitgliedsverband des DAeC lässt seither die Start- und Landeplätze für seine Gleitschirm- und Drachenflieger in Eigenregie zum Mehrwert des Luftverkehrs und des Naturschutzes selbst zu. Auch die Ultraleichtflieger sind mit der Zulassung ihrer Sportgeräte und in Sachen Ausbildung mit diesen hoheitlichen Aufgaben beauftragt. Die Landesverbände des DAeC bilden zudem in Eigenverantwortung Segel- und Motorflieger aus und kümmern sich um die jährlichen Abnahmen der Flugzeuge in ihren Vereinen. All diese Beauftragungen werden sehr erfolgreich durchgeführt. Neben der Zulassung von Großflugmodellen und der Erteilung des Kenntnisnachweises könnte der Modellflug im DAeC mit dieser neuen Betriebserlaubnis und Beauftragung erneut seine Kompetenz und die vertrauensvolle Zusammenarbeit mit dem BMVI unter Beweis stellen.
Die Bundeskommission Modellflug im DAeC führt aktuell Gespräche mit dem BMVI, um den bevorstehenden Antrag auf Betriebsgenehmigung und Beauftragung für Gelände und Ausbildung möglichst zielgerichtet stellen zu können und damit den Modellfliegern im DAeC einen nahtlosen Übergang in das neue EU-Recht zu bereiten. Im Rahmen der Abstimmung und Umsetzung in den kommenden Monaten wird sich zeigen, an welchen Stellen hier noch nachgebessert werden muss. Der DAeC ist optimistisch, zusammen mit dem BMVI ein stabiles rechtliches Fundament für den Modellflug und seine Mitglieder zu schaffen.