Luftraum für den Modellflug gesichert
Der DAeC und im Speziellen die Bundeskommission Modellflug im DAeC freut sich, dass offensichtlich ihre in der Kommentierung vorgebrachten Argumente bei der European Union Aviation Safety Agency (EASA) Gehör gefunden haben.
Zusammen mit den Mitgliedern der zuständigen Expert Group der Europe Airsports (EAS) und der European Modelflying Union (EMFU) hatte der DAeC am ersten ziemlich Besorgnis erregenden Regelungsentwurf der EASA kritisiert, dass der Modellflug nicht vom Anwendungsbereich der U-Space-Regelungen ausgenommen ist (Newsletter DAeC/BuKo 06/2019).
Der nunmehr vorliegende zweite Entwurf der U-Space-Regelung folgt der Ansicht von DAeC, EAS und EMFU und sieht nun genau diese Ausnahme für den Modellflug vor. Wörtlich übersetzt heißt es in den Anwendungsbestimmungen des Entwurfs:
„Diese Verordnung gilt nicht […] für den im Rahmen von Modellflugclubs und -verbänden gemäß der Durchführungsverordnung (EU) 2019/947 der Kommission durchgeführten UAS-Betrieb.“
Damit ist der Modellflug nicht mehr Teil der geplanten U-Space-Regeln, wenn er im Verbandsrahmen aufgrund einer Betriebserlaubnis nach dem neuen EU-Recht erfolgt. Faktisch wird eine solche Betriebserlaubnis für den Modellflugsport sogar eine gewisse „Schutzfunktion“ vor „Luftraumnutzungsanforderungen“ (general requirements in U-space airspace) entfalten. Damit wird der Luftraum für den Modellflug in Deutschland in der bisher gewohnten Art nutzbar bleiben.
Bundeskommission Modellflug im DAeC