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How to: Wie können Vereine prüfen, ob ihre Aufstiegserlaubnis aktuell ist? Und sind sogar bessere Bedingungen möglich?

How to: Wie können Vereine prüfen, ob ihre Aufstiegserlaubnis aktuell ist? Und sind sogar bessere Bedingungen möglich?

Die früheren Aufstiegserlaubnisse sind Anfang 2023 ungültig geworden, wie das inzwischen rechtskräftige Urteil des VG Karlsruhe (Az. 12 K 678/23) bestätigt.
Im Rahmen der Verbandsbetriebserlaubnisse (VBE) der Verbände kann jedoch weiterhin uneingeschränkt geflogen werden. Dazu werden die alten Erlaubnisse in den neuen Rechtsrahmen überführt und können als MFSD-Geländeausweisung im Verbandsrahmen genutzt werden.

Sollten sich Widersprüche zwischen den alten Auflagen und der VBE ergeben, so haben die VBE Vorrang. Daher sollte jeder Verein sein Gelände beim MFSD anzeigen und die alte Erlaubnis übermitteln. Bei Vorliegen der vorläufigen Geländeausweisung können in der Regel bessere Regelungen aus der VBE in die Flugordnung übernommen werden. Dazu braucht es keine weitere Genehmigung der Landesluftfahrtbehörde, da die Verbandsbetriebserlaubnisse bereits deutschlandweit genehmigt wurden und auch hinsichtlich der Vorgaben für den Betrieb mit Verbrennungsmotoren (max. Lärmemission) oder für Modelle mit mehr als 12 kg Abflugmasse für den Flugbetrieb im Rahmen des Verbandes unverändert gültig sind.

Alle Infos hierzu sowie das ausführliche Regelwerk findest du unter www.mfsd.de im Bereich „Fliegen im MFSD“.