How to: Was muss ich bei den Lärmvorschriften beachten?

Hinsichtlich der Lärmvorschriften hat sich durch den neuen EU-Rechtsrahmen nichts geändert. Es gilt weiterhin die Sorge-Tabelle aus der NfL 1-1430-18. Da die Werte aus der Alterlaubnis in die Geländeausweisungen der Verbände übernommen werden, gelten diese zunächst unverändert weiter. Dennoch kann es sinnvoll sein, diese Werte zu überprüfen und ggf. eine Änderung bei der Landesluftfahrtbehörde zu beantragen.
Im Rahmen der Umstellung auf den neuen EU-Rechtsrahmen konnte der MFSD in einigen Fällen bereits Verbesserungen erreichen. Ihr findet die Abstandstabelle auf unserer Website unter: Flugbetrieb-im-verbandsrahmen-des-mfsd/#downloads
