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Gastflieger im MFSD/DAeC – Wie geht’s weiter?

Gastflieger im MFSD/DAeC – Wie geht’s weiter?

Gastflugregeln des DAeC/MFSD aufgrund neuem EU-Recht für den Modellflug

Bis spätestens 31.12.2022 bleibt die aktuelle nationale Regelung für den Modellflug in Kraft. Nur die Registrierung von Betreibern wird obligatorisch.

Wenn eine Betriebsgenehmigung gemäß Art. 16 DVO (EU) 2019/947 von der zuständigen Behörde erteilt wird (hoffentlich im Mai 2022), werden neue Regeln auf der Grundlage der „Standardisierten Regeln für Flugmodelle“ (= StRfF) des MFSD in Kraft treten und die alten nationalen Vorschriften für den Modellflug im Verbandsrahmen ablösen. Der MFSD als Mitglied des DAeC wird Inhaber der Betriebsgenehmigung werden.

Umsetzung der neuen EU-Vorschriften

Der MFSD strebt eine Betriebsgenehmigung gemäß Art. 16 DVO (EU) 2019/947 an. Zu diesem Zweck hat der MFSD die Standardisierten Regeln für Flugmodelle zusammengestellt. Diese Regeln beschreiben die etablierten Verfahren, Organisationsstrukturen und Managementsysteme der Modellflugclubs und -verbänden des DAeC. Sie enthalten ebenso neue Regeln für Gastpiloten.

Die Verhandlungen mit den deutschen Behörden über die Erteilung einer Betriebsgenehmigung befinden sich in der Endphase.

Überblick

Die nachstehende Übersicht zeigt die Grundregeln des neuen Rahmens für Gastpiloten, die im Rahmen der Betriebsgenehmigung des MFSD Modellflug betreiben wollen. Alternativ ist Modellflugbetrieb nach den Regeln der Open Category möglich, aber nicht erstrebenswert.

Wer

Eine Registrierung des Gastpiloten ist obligatorisch, wenn er nach den Betriebsregeln des MFSD fliegen will. Es wird ein einfaches kostenloses Online-Verfahren für die Registrierung zur Verfügung stehen.  Die Registrierung ist 3 Monate gültig und kann einmal im Jahr wiederholt werden.

Mitglieder des DMFV können sich einmal (ohne zeitliche Beschränkung) beim MFSD kostenlos registrieren, was dazu führt, dass sie anschließend auf Modellfluggeländen des MFSD/DAeC unter den dort geltenden Regeln des MFSD/DAeC operieren können.

Piloten, die mit dem Flugbetrieb am Einsatzort nach den neuen Regeln nicht vertraut sind, benötigen eine Einweisung durch einen lokalen Piloten, der einen MFSD-Schulungsnachweis besitzt.

Alternativ kann ein Gastpilot außerordentliches Mitglied des MFSD werden und wird dann nicht mehr als Gastpilot behandelt. Die Kosten betragen 7,60 € pro Jahr. Die Mitgliedschaft ist grundsätzlich nicht zeitlich limitiert; sie vermittelt auch keine Modellflughalter-Versicherung, die der Gastpilot insoweit anderweitig vorhalten muss.  Für versicherte Gastpiloten, die regelmäßig in Deutschland operieren wollen, dürfte dies eine einfache Lösung darstellen.

Für den Betrieb von Flugmodellen wird es folgende Altersgrenzen geben:

unter 250 gr:               Keine Begrenzung
250 gr bis 2 kg:           Mindestalter von 7 Jahren
2 kg bis 25 kg:             Mindestalter von 14 Jahren oder beaufsichtigter Betrieb
25 kg bis 150 kg:         Mindestalter von 16 Jahren                                                              

Schulungsnachweise werden vom MFSD ausgestellt und können nach einer Online-Schulung und einem Online-Test erworben werden. In Zukunft können auch Bescheinigungen ausländischer Modellflugverbände akzeptiert werden. Welche das aber im Konkreten sein werden, muss noch geprüft und festgelegt werden. Die europäischen A1/A2/A3-Bescheinigungen können nicht akzeptiert werden. Haftpflichtversicherung und EU-Betreiberregistrierung (e-ID) sind obligatorisch.

Was

Flugmodelle mit einer Startmasse zwischen 25 und 150 kg (MTOM) müssen zertifiziert sein und erfordern eine jährliche Inspektion sowie eine Pilotenlizenz für ihren Betrieb. Flugmodelle mit einer Startmasse von weniger als 25 kg (MTOM), aber mehr als 250 g (MTOM) oder mit einer Kamera an Bord müssen nur mit der europäische elektronische Identifikationsnummer des Bedieners gekennzeichnet sein. Es gibt keine spezifischen Anforderungen, dass Flugmodelle bestimmte technische Ausrüstungen mitführen müssen, wie etwa einen Transponder oder dergleichen.

Wo

In Deutschland ist der Betrieb von Flugmodellen grundsätzlich überall im Luftraum G erlaubt, es sei denn, es bestehen ortsspezifische Einschränkungen durch geographische Gebiete im Sinn von Art. 15 DVO (EU) 2019/947 i.V.m. § 21h LuftVO oder durch die allgemeine Luftraumstruktur (siehe ICAO-Karte). Die vorgenannten geographischen Gebiete können für jedermann einsehbar und einfach unter www.dipul.de in Deutschland ermittelt und für jeden Standort visualisiert werden.

Es gibt keine allgemeine Höhenbegrenzung für Modellflug im Verbandsrahmen des MFSD. In der Regel wird der Betrieb im Luftraum G durchgeführt. Ein Schulungsnachweis ist für Flugbetrieb über 120 m und Flugmodelle mit mehr als 2 kg (MTOM) verpflichtend. Ein Schulungsnachweis ist nicht erforderlich, wenn der Betrieb unter der direkten Aufsicht eines Piloten stattfindet, der im Besitz eines gültigen Schulungsnachweises ist, der vom MFSD ausgestellt wurde.

FPV-Operationen erfordern einen Beobachter.