-
7.5.4 Inbetriebsetzungen oder Testläufe
Inbetriebsetzungen oder Testläufe von turbinengetriebenen Flugmodellen dürfen nur in einem dafür speziell abgesicherten Raum stattfinden. Die Turbine ist mit dem Lufteinlauf gegen den Wind zu richten. Während der Inbetriebsetzung und des Betriebes von Turbinen dürfen sich keine Personen im Einwirkungsbereich des Abgasstrahls aufhalten und es dürfen sich keine losen Gegenstände in unmittelbarer Nähe des Triebwerkseinlaufs befinden.
(c) C. Walther, F. Tofahrn