-
7.3.3 Helfer
(1) Helfer, die sich zum Start im Flugkreis aufhalten, haben entweder
- nach dem Start den Flugkreis unverzüglich zu verlassen oder
- sich nach dem Start unverzüglich zum Flugkreismittelpunkt neben den Fesselflugpiloten zu begeben, wobei sie diese nicht behindern dürfen.
(2) Aufgaben des Helfers sind, den Fesselflugpilot beim Start und der Landung zu unterstützen sowie während des Flugs zu warnen, wenn
- er den Flugkreismittelpunkt verlässt,
- Personen, Tiere und/oder Gegenstände drohen, in den Flugkreis zu gelangen.
Ferner ist es Aufgabe des Helfers, Zuschauer und/oder am Flugbetrieb nicht unmittelbar beteiligte Personen auf den Sicherheitsabstand von 15 m zum Flugkreis aufmerksam zu machen und die Einhaltung dieses Sicherheitsabstands während des Fesselflugs zu überwachen.
(c) C. Walther, F. Tofahrn