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Standardisierte Regeln für Flugmodelle (StRfF)

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  • 7.1.6 Anzeigepflicht

    Der Halter des Großflugmodells hat dem Luftsportgerätebüro (LSGB) des DAeC folgende Umstände unverzüglich anzuzeigen:
    – technische Mängel, welche die Lufttüchtigkeit beeinträchtigen oder beeinträchtigen können, soweit sie nicht durch die vorgeschriebene Instandhaltung zu beheben sind,
    – Änderung wesentlicher Gestaltungsmerkmale,
    – Änderung seiner Anschrift,
    – Halter- und/oder Eigentümerwechsel.

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(c) C. Walther, F. Tofahrn