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Standardisierte Regeln für Flugmodelle (StRfF)

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  • 6.4.2 Ausweichpflicht insb. gegenüber bemannten Luftfahrzeugen    

    Piloten von Flugmodellen haben bemannten Luftfahrzeugen und unbemannten Freiballonen i.S.v. Anlage 2 der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 923/2012 frühzeitig und großräumig ausweichen.

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