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6.2.6 Autonomer und/oder automatisierter Flug
Der Betrieb von Systemen, die einen autonomen und/oder automatisierten Flug oder eine autonome und/oder automatisierte Positionierung des Flugmodells ohne Steuerung des Piloten gemäß Ziff. 1.2.2 Nr. 9 dieses Regelwerks ermöglichen (z.B. Flug nach Waypoints, Flug im Follow-Me-Modus), ist unzulässig. Ausgenommen davon sind der Betrieb von Flugmodellen in Sichtweite und mit jederzeitiger Umstellmöglichkeit auf unmittelbare Steuerung des Piloten gemäß Ziff. 1.2.2 Nr. 9 dieses Regelwerks, der Betrieb von Freiflugmodellen gemäß dem 7.2. Abschnitt dieses Regelwerks sowie Systemen zur automatischen Rückkehr zum Startpunkt (Return to home = RTH) als Sicherheitsfunktion.
(c) C. Walther, F. Tofahrn