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2.2.2 Verbandsinterne Veröffentlichung
Der MFSD soll den Bericht gemäß Ziff. 2.2.1 dieses Regelwerks an geeigneter Stelle gegenüber seinen verbandszugehörigen Piloten veröffentlichen (z.B. verbandsinterne Veröffentlichung).
(c) C. Walther, F. Tofahrn