FAI-Sportlizenz – neue Regelung ab 2022
Zur Teilnahme an internationalen Wettbewerben ist eine FAI-Sportlizenz erforderlich. Diese Sportlizenz können Leistungssportler über den DAeC beantragen. Eine Änderung des Sporting Codes der FAI hat ab kommendem Jahr Auswirkungen. Ab dem 1.1.2022 hat man nicht mehr die Wahl zwischen der nationalen FAI-Lizenznummer und der FAI-ID für die Beschriftung des Modells – nun ist die FAI-ID Pflicht.
GER – FAI ID
Flugmodelle mit Ausnahme von Indoor Free Flight und Scale müssen laut Sporting Code der FAI/CIAM folgende Kennzeichnungen tragen:
Das nationale Identifikationszeichen gefolgt von der eindeutigen FAI ID-Nummer. Die Buchstaben und Zahlen müssen mindestens 25 mm hoch sein und auf jedem Modell mindestens einmal erscheinen (auf der Oberseite eines Flügels für Freiflugmodelle). Dies gilt für die Teilnahme an alle internationalen FAI-Wettbewerben – Kategorie 1 (WM/EM) und Kategorie 2 (WorldCup/Open International).
In der aktuellen Fassung des Sporting Codes fehlt das Wort “by” hinter „followed“ und sorgt für Missverständnisse.
Achtung: Hier geht es um die FAI-ID, die Nummer, die von der FAI jeden Sportler eindeutig zugewiesen wird. Gemeint ist nicht die FAI-Lizenznummer, die hier keine Rolle spielt. Sie ist lediglich eine interne Kennzeichnung zur Administration innerhalb der FAI.
Auf dem Modell muss also in diesem Fall in 25mm hohen Buchstaben stehen: GER-12345.
Auf den aktuellen DAeC-Lizenzen in Papierform ist die FAI-ID noch nicht angegeben und kann deshalb nicht direkt ermittelt werden. Dieser Misstand wird aber ab dem 01.01.2022 vom DAeC aufgelöst. Dann wird die neue FAI-ID auf der Papierlizenz aufgedruckt sein.
Keine „fremden“ Nummern und Namen
Ein Modellflugzeug darf kein nationales Kennzeichen, eine FAI-Lizenznummer, einen FAI-Aufkleber oder einen anderen Verweis auf eine andere Person als den Teilnehmer tragen.
D.h. das Modell darf keine Kennzeichnungen des früheren Besitzers, Vereinskameraden, Familienmitglied tragen! Die alte (eigene!) Lizenznummer vom nationalen Verband darf natürlich (zusätzlich zur neuen FAI-ID) auf dem Modell bleiben.
Modellunterscheidung
Der Modellidentifikationscode (Buchstaben und / oder Zahlen, die selber gewählt werden dürfen) muss für jedes angemeldete Flugmodell eines Teilnehmers unterschiedlich sein. Der Modellidentifikationscode muss auf jedem Hauptteil des Modells (Flügel, Heck, Rumpf- Vorder- und Hinterteil, falls abnehmbar) angegeben werden, damit die einzelnen Teile der verschiedenen Modelle des Teilnehmers separat identifiziert werden können. Die Buchstaben und / oder Zahlen müssen mindestens 10 mm hoch und deutlich sichtbar sein. Der Identifizierungscode der angemeldeten Modelle wird auf der Wertungskarte vermerkt.
Modellkennzeichnung kurzgefasst
- FAI-ID 25 mm auf der Oberseite des Flügels
- Alle abnehmbare Teile mit Buchstaben/Ziffern nach Wahl
- FAI-Sticker bei Kategorie 1 Events (WM/EM)
- In EU wenn über 250 g: eID vom Luftfahrt-Bundesamt.
- Und dabei beachten: nur die eigenen Daten dürfen auf dem Modell stehen (keine fremden, auch nicht zusätzlich zu den eigenen)!
FAI-Sportlizenz beim DAeC
Wie kommt man nun zur internationalen Sportlizenz, die jedes Jahre neu beantragt werden muss?
Beantragt wird sie auf der DAeC-Webseite unter https://www.daec.de/service/fai-sportlizenz/
Hier kann man seine Daten eingeben, möglichst den Ausweis des Mitgliedsverbands (Landes- oder Monosportverband) hochladen und per PayPal 10 Euro bezahlen.
Auf der oben genannten DAeC-Seite gibt eseinen Link zur FAI, unter dem die Lizenz abgefragt und heruntergeladen werden kann. Wichtig ist, sich die E-Mail-Adresse zu merken, mit der man die Lizenz bestellt hat – denn diese braucht man, um die Lizenz herunter zu laden. Bei der Abfrage („FAI-Sportlizenz prüfen) und Download der Lizenz wird man von der DAeC-Seite zur FAI weitergeleitet. Man kann dann die Lizenz herunterladen, wie sie oben in dem Bericht abgedruckt ist.
Auch klassisch per Papiervordruck und Lieferung der Lizenz als Ausdruck sowie Bezahlung per Überweisung geht beim DAeC weiterhin. Kostet 18 Euro.
Auf Wettbewerben muss man die Lizenz nicht in Papierform vorlegen! Der Veranstalter muss in der FAI-Datenbank überprüfen, ob die Teilnehmer über eine gültige Lizenz verfügen.
Text: Thermiksense 4/2021, Bernhard Schwendemann