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Erstmalig: Geländeausweisung im neuen Rechtsrahmen ausgestellt

Erstmalig: Geländeausweisung im neuen Rechtsrahmen ausgestellt

Ein Modellsportverein in Bayern freut sich die erste Geländeausweisung auf Basis einer neuen §21f-Erlaubnis vom MFSD erhalten zu haben.

Countdown zum ersten Start im neuen Rechtsrahmen

Die Ausweisung abseits der neuen Allgemeinverfügung (AV) in Bayern betrifft den Aufstieg von Raketenmodellen über 20 g Treibstoffmasse. Der Referent für Modellflugbetrieb im MFSD Max Krüger, zuständig für Geländeausweisungen, zeigt sich begeistert: „Damit haben wir einen wichtigen Schritt getan und es zeigt sich, dass unsere neuen Verfahren (StRfF) des MFSD für den Modellflieger gleichzeitig einen dynamischen und rechtssichern Ablauf ermöglichen.“