Drohnenverordnung in Kraft – Auswirkungen auf den Modellflug?
Das neue EU-Luftrecht ist ab 01.01.2021 grundsätzlich für alle UAV-Betrieber in Anwendung gekommen. Für Mitglieder der Verbände DAeC und DMFV gilt allerdings eine Ausnahme. Per 01.01.2021 ergeben sich für sie keine Änderungen.
Für sie wird das neue EU-Luftrecht erst ab dem 01.01.2023 maßgeblich werden. Art. 21 Abs. 3 DVO (EU) 2019/947 bestimmt für Modellflieger:
„Unbeschadet des Artikels 14 [= Registrierungspflicht] darf der UAS-Betrieb im Rahmen von Flugmodell-Vereinen und -Vereinigungen [= Modellflug von Mitgliedern in den Verbänden DAeC und DMFV] entsprechend dem nationalen Recht ohne eine Genehmigung nach Artikel 16 bis 1. Juli 2022(*) fortgeführt werden.“
(*) Aufgrund der Coronapandemie auf den 01. Januar 2023 verschoben.
Für Modellflieger ist somit per 01.01.2021 nur die Registrierungspflicht gem. Art. 14 DVO (EU) 2019/947 entstanden. Diesbezüglich ist allerdings auch nichts zu unternehmen, weil das Luftfahrt Bundsamt (LBA) diese Registrierungspflicht bis einschließlich 30.04.2021 durch Allgemeinverfügung ausgesetzt hat.
Für den Modellflug im Verbandsrahmen finden also wie bisher die bekannten nationalen Regelungen in §§ 21a und b LuftVO Anwendung. Kenntnisnachweise und Betriebserlaubnisse bleiben gültig. Der Flugbetrieb für unsere Mitglieder findet nicht in der Open Category A3 der EU-Regelungen statt. Somit ist auch das Ablegen des neuen Kompetenznachweises beim LBA („kleiner Drohnenführerschein“) nicht erforderlich.
Wie geht es weiter?
In Kürze werden von den beiden Verbänden DAeC und DMFV die Sammelmeldungen durchgeführt, so dass jeder Modellflieger spätestens bis zum 01.05.2021 seine Registrierungsnummer vom LBA erhalten kann. Die Daten liegen bei den Verbänden bereit. Jeder Modellflieger muss dann diese eID auf seinen Flugmodellen mit >250g Startmasse (mit Kamera auch unter 250g) anbringen. Es ist kein feuerfestes Schild oder dergleichen erforderlich. Es reicht die Angabe der Registrierungsnummer etwa mit Filzstift an einer gut lesbaren Stelle auf dem Flugmodell. Die Angabe muss nicht außen am Modell geschehen.
Bis 01.01.2023 wird es Aufgabe der Modellflugverbände DAeC und DMFV sein, Betriebserlaubnisse für den Modellflug zu erreichen, der jeweils in ihrem Verbandsrahmen stattfindet. Der dafür maßgebliche nationale Rahmen ist jedoch im Moment noch nicht fixiert, weshalb aktuell keine verlässlichen Aussagen zum Inhalt gemacht werden können. Den Verbänden liegt derzeit zwar ein erster Regelungsentwurf vor. Es ist aber davon auszugehen, dass dieser Vorschlag noch fortentwicklet werden wird.