Die Standardisierten Regeln im Fokus
Die neuen Betriebserlaubnisse für die Modellflugverbände sind seit gut einer Woche erteilt und werden unter den Modellfliegern lebhaft diskutiert. Immer wieder sind die Unterschiede zwischen den Genehmigungen für DMFV und MFSD Thema auf den Modellflugplätzen. Um ein Resumee der ersten Tage nach der Veröffentlichung der Standardisierten Regeln für Flugmodelle (StRfF) zu ziehen, greifen wir einige Diskussionspunkte der neuen Regelungen auf.
Neue Regeln! Strenger als zuvor?
Grundlegend wurden den Verbänden annähernd gleichlautende Betriebserlaubnisse erteilt. Das Luftfahrt-Bundesamt als zuständige Behörde hatte im Vorfeld der Genehmigung mehrere Prüflisten an die Verbände zugestellt, die in die Regelungen eingeflossen sind. Naturgemäß haben die Verbände die Prüflisten unterschiedlich interpretiert. Der MFSD hatte zusammen mit der Bundeskommission Modellflug im DAeC bereits seit 2018 seinen Unmut über die deutlichen Verschärfungen, die in den “Gemeinsamen Grundsätzen des Bundes und der Länder (…)” (NfL 1-1430-18) festgelegt wurden, geäußert und versucht, diese in der Abstimmung mit den Behörden für den Modellflug liberaler zu gestalten. Die Neuregelung des neuen EU-Luftrechts hat der MFSD nun zum Anlass genommen, diese Missstände zu korrigieren. Aus diesem Grund war es für den MFSD/DAeC keine Option, die vorgenannten Regelungen unverändert in die neue Betriebserlaubnis zu übernehmen. Mit einem Team erfahrener Modellflieger wurden in den vergangenen drei Jahren zahllose Aufstiegserlaubnisse und Flugordnungen gesichtet, in denen die regional oft recht unterschiedlich formulierten Regelungen für den Modellflug niedergeschrieben waren. Diese Regelungen wurden auf ihre sicherheitsrelevanten Kernaussagen analysiert und bildeten die Grundlage für die StRfF. Es kann festgehalten werden, dass in den StRfF keine Regelungen zu finden sind, die ein pflichtbewusster Modellflieger auf Grundlage der bisher geltenden Regeln nicht ohnehin eingehalten hätte. Von einer stärkeren Regulierung als zuvor kann nicht die Rede sein. Ganz im Gegenteil. Nicht nur die Anhebung auf 12 kg Abfluggewicht auf der “grünen Wiese” geht auf die Risikobewertung des MFSD/DAeC bei der Erstellung der StRfF zurück. Hier konnte der Behörde aufgrund der Bewertung der vorliegenden Regelungen und der Erfahrung auf den Modellfluggeländen ein risikoarmer Betrieb auch mit Flugmodellen über 5 kg Abfluggewicht dargestellt werden.
Geländeausweisung durch den MFSD
Abschnitt 8 der StRfF behandelt u.a. das umfassende Thema der neuen Geländeausweisungen. Diese Geländeausweisung ist insbesondere für Fluggelände erforderlich, auf denen Flugmodelle mit mehr als 12 kg Abfluggewicht betrieben werden sollen. Der MFSD bietet den Vereinen hier einen umfassenden Service beim Austausch mit den zuständigen Behörden. Der Verband ist durch die bundesweit einheitlichen Regelungen in der Lage, eine bisher nicht dagewesene Kompetenz in Sachen Naturschutz und anderer zulassungsrelevanter Themen anzueignen. Diese Kompetenz wird den Vereinen zur Verfügung gestellt. Der Empfänger der Geländeausweisung durch den MFSD und der erforderlichen Zustimmung der zuständigen Landesluftverkehrsbehörde gem. § 21f Abs. 3 LuftVO ist wie zuvor der Verein selbst. Der MFSD ist hier lediglich der Vermittler und stellt eine Datenbank über die vorhandenen Modellfluggelände bereit.
In der Verhandlung mit dem LBA ist es dem MFSD gelungen, die bei der Ausweisung von Modellfluggeländen bisher zwingend erforderliche Sicherheitszaun-Regelung aufgrund einer bisher pauschalen Notwendigkeit in Zukunft deutlich flexibler und liberaler zu gestalten. So ist ein Sicherheitszaun nun nur noch zwingend erforderlich, wenn er wirklich einen Sicherheitsgewinn bringen kann. Durch diese flexiblere Regelung wird es an vielen Stellen wieder möglich sein, Modellfluggelände einzurichten, die eben bisher keine Möglichkeit hatten, einen Sicherheitszaun aufzustellen und auch nicht die bisherigen (sicherheitstechnisch nicht erforderlichen) Mindestabstände gewährleisten konnten. Vor allem für Hangfluggelände stellte die Regelung bisher eine große Schwierigkeit dar. Der Verein kann sich selbst weiterreichende Auflagen geben, sollte dies auf einem Gelände erforderlich scheinen.
Dies ist nur ein Beispiel von vielen, die die StRfF für den Modellflug praxisorientierter und liberaler gestalten als die bisherigen Regelungen insbesondere der NfL 1-1430-18. Und die Sicherheit tritt dabei an keiner Stelle in den Hintergrund – im Gegenteil.
Die Verbände MFSD und DMFV befinden sich aktuell im Austausch. In Bälde ist ein Treffen der Verbände geplant, in dem eine Abstimmung der Aufgaben erreicht werden soll, die sich aus den erteilten Verbandsbetriebserlaubnisse ergeben. Für den Modellflug sind die neuen Regeln ein Gewinn vor allem mit Blick auf die zukünftige Stellung gegenüber anderen Nutzern des unteren Luftraumes.