Coronapandemie: MFSD und DAeC für verantwortungsbewusste Rückkehr auf die Modellflugplätze
In einer Videokonferenz hat die Bundesregierung gestern gemeinsam mit den Ländern über weitere Maßnahmen zur Eindämmung der Coronapandemie beraten. Bis zum 03.05.2020 sollen die bestehenden Maßnahmen größtenteils weiter gelten. Für den Modellflug bedeutet dies, dass auch Fluggelände bis zu diesem Zeitpunkt weiterhin geschlossen bleiben müssen.
Der MFSD und der DAeC setzen sich aktiv dafür ein, dass der Betrieb auf Modellfluggeländen in absehbarer Zeit unter bestimmten Voraussetzungen wieder möglich ist.
Dennoch ist das Modellfliegen in Deutschland nicht flächendeckend verboten. Es handelt sich beim Modellfliegen um Sportausübung. Soweit das jemand alleine auf der freien Wiese (mit der entsprechenden Einwilligung des Grundstücksnutzungsberechtigten) macht, fällt diese Sportausübung in die Kategorie Individualsport. Die Ausübung eines Individualsports ist erlaubt und dient der körperlichen Ertüchtigung. Tatsächlich ist hier eigenständiges verantwortungsvolles Denken eines jeden gefragt. Die unterschiedliche Behandlung in den einzelnen Bundesländern lässt aber keine generelle bundesweite Betrachtung zu. Die Möglichkeiten sind weiterhin bei den Landesbehörden zu erfragen. Das Ziel der Corona-Eindämmung muss aber immer ein Wegbegleiter im Alltag sein.
Um den Leistungs- und Breitensport und auch die Jugendarbeit sicherzustellen, ist eine kurz- bis mittelfristige Rückkehr in das Vereinsleben absolut notwendig. Zu diesem Schluss kommt auch der DOSB, mit dem der DAeC/MFSD auch in dieser Angelegenheit eng zusammenarbeitet. Die Mitglieder des MFSD sind mittelbare Mitglieder des wichtigsten sportlichen Organs in Deutschland mit rund 27 Mio. Mitgliedern.
Die Institutionen sind hier am Puls der Zeit und nah an politischen Gremien, um die Belange der Modellsportler lageorientiert und verantwortungsbewusst zu vertreten.