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Kategorie: StRfF (nicht für News verwenden, sonst Reihenfolge Regelwerk durcheinander)

7.3.1 Flugkreis

(1) Der Flugkreis, welcher sich durch die Länge der Steuerleinen des Fesselflugmodells zuzüglich eines Sicherheitszuschlags von mindestens 5 m definiert, muss hindernisfrei und so beschaffen sein, dass die Funktion der Steuerleinen nicht beeinträchtigt wird, z.B. durch Steine, Gräser oder sonstigen Bewuchs oder Gegenstände. Gleiches gilt für den über dem Flugkreis liegenden Flugraum. (2) Der Flugkreismittelpunkt…
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7.3.2 Sicherheitszaun

Sehen Wettbewerbsformate für das beabsichtigte Fesselflugvorhaben die Anforderung eines Schutzzauns für Zuschauer und/oder am Flugbetrieb nicht unmittelbar beteiligte Personen vor, ist der Flugraum durch einen (auch mobilen) 2,5 m hohen Sicherheitszaun aus Maschendraht oder einem vergleichbaren Material (z.B. Nylon) von dem Raum abzutrennen, in welchem sich Zuschauer und/oder am Flugbetrieb nicht unmittelbar beteiligte Personen aufhalten.

7.3.3 Helfer

(1) Helfer, die sich zum Start im Flugkreis aufhalten, haben entweder nach dem Start den Flugkreis unverzüglich zu verlassen oder sich nach dem Start unverzüglich zum Flugkreismittelpunkt neben den Fesselflugpiloten zu begeben, wobei sie diese nicht behindern dürfen. (2) Aufgaben des Helfers sind, den Fesselflugpilot beim Start und der Landung zu unterstützen sowie während des…
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7.3.4 Zuschauer

Zuschauer haben einen Sicherheitsabstand von 15 m zum Flugkreis einzuhalten.

7.3.5 Freilaufende Hunde oder Tiere

Ist zu erwarten, dass frei laufende Hunde oder andere Tiere während des Fesselflugs in den Flugkreis gelangen, darf ein Fesselflugmodell nicht gestartet werden.

7.3.6 Elektrostatische Aufladung der Luft/Gewitter

Bei elektrostatischer Aufladung der Luft, insbesondere bei Gewitter dürfen Fesselflugmodelle nicht betrieben werden.

7.3.7 Fesselflug

(1) Der Pilot hat während des gesamten Fluges die am Steuergriff befestigte Sicherheitsschlaufe am Handgelenk zu tragen. (2) Bestimmungen dieses Regelwerks, welche die Beeinflussung des Flugmodells während des Flugs zum Gegenstand haben, finden keine Anwendung, wenn und soweit die Beeinflussung fesselflugsystembedingt nicht möglich ist.

7.4.1 Rotoren

Der Pilot hat darauf zu achten, dass durch die Rotoren des Modellhubschraubers keine Personen oder Sachen über Gebühr gefährdet werden.

7.4.2 Sicherheitsabstand für Modellhubschrauber

Modellhubschrauber mit einer maximalen Startmasse von mehr als 0,25 kg dürfen nicht in einem Abstand von unter 15 m zu Personen betrieben werden. Fordern andere Regelungen dieses Regelwerks einen größeren Sicherheitsabstand als 15 m, ist dieser einzuhalten. Der Mindestabstand zum Piloten und anderen am unmittelbaren Betrieb beteiligten Personen muss mindestens 5 m betragen.

7.4.3 Kunstflug mit Modellhubschraubern

Kunstflug mit Modellhubschraubern (z.B. “3D-Figuren”) ist insbesondere in Bodennähe so durchzuführen, dass auch im Falle eines Steuerfehlers oder einer Notlage Personen und Sachen keiner ungebührenden Gefährdung ausgesetzt sind. Im Regelfall kann ein Abstand von 50 m zu Personen, die nicht unmittelbar am Flugbetrieb beteiligt sind, als ausreichende Sicherungsmaßnahme angesehen werden, wobei im Einzelfall Startmasse, Betriebseigenheiten…
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