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Kategorie: StRfF (nicht für News verwenden, sonst Reihenfolge Regelwerk durcheinander)

13.3.2 Ortswahl und Einrichtung

(1) Bei der Ortswahl und Einrichtung des Modellfluggeländes sind die Belange des Umwelt- und Naturschutzes zu ermitteln, zu berücksichtigen und bestmöglich umzusetzen. Dies gilt insbesondere hinsichtlich des An- und Abfahrtsverkehrs mit Pkws sowie der Einrichtung von Parkmöglichkeiten.  (2) Naturschutzfachlich störempfindliche Gebiete (v.a. ornithologisch bedeutsame Schutzgebiete) sollen fachkundig geprüft und im Zweifel gemieden werden.

13.3.3 Naturschutzachtende Geländebewirtschaftung

(1) Ein Modellfluggelände soll in der Weise betrieben und bewirtschaftet werden, dass die Belange des Umwelt- und Naturschutzes bestmögliche Berücksichtigung finden. Insbesondere sind Brut-, Aufzucht- und Futterzeiten zu beachten. (2) Emissionen – gleich welcher Art – von technischen Anlagen, die  auf dem Modellfluggelände betrieben werden, sollen auf das unbedingt erforderliche Maß reduziert werden. Dabei sollen…
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14.1.1 Geringfügige Regelverstöße

Geringfügige Regelverstöße, durch welche weder Schäden verursacht werden, noch eine Gefahr für Sachen oder Personen entsteht, sind unbeachtlich. Soweit solche geringfügigen Regelverstöße beabsichtigt, in offenkundiger Unkenntnis der Regel und/oder wiederholt stattfinden, kann ein schlichter Hinweis gem. Ziff. 14.2.2 dieses Regelwerks veranlasst sein.

14.1.2 Regelverstöße ohne Schadensfolge aber mit erheblichen Schadenspotential

Regelverstöße, durch welche zwar kein Schaden, aber eine Gefahr für Personen oder Sachen entsteht, veranlassen einen schlichten Hinweis gem. Ziff. 14.2.2 dieses Regelwerks. Ist die Gefahr für Sachen erheblich, kann eine Aufforderung gem. Ziff. 14.2.3 dieser Regelwerks veranlasst sein, bei einer erheblichen Gefahr für Personen ist eine Aufforderung gem. Ziff. 14.2.3 dieses Regelwerks vorzunehmen.

14.1.3 Regelverstöße, die zu Sachschäden führen

Führen Regelverstöße zu geringen Sachschäden, kann ein schlichter Hinweis gem. Ziff. 14.2.2 dieses Regelwerks veranlasst sein. Ist durch den Regelverstoß erheblicher Sachschaden entstanden, ist ein schlichter Hinweis gem. Ziff. 14.2.2 dieses Regelwerks zu erteilen; soweit durch diesen Regelverstoß auch eine Gefahr für weitere Sache oder Personen verwirklicht worden ist, kann eine Aufforderung gem. Ziff. 14.2.3…
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14.1.4 Regelverstöße, die Personenschäden verursachen

Regelverstöße, die nur geringfügige Personenschäden verursachen und im Übrigen auch keine erhebliche Gefahr für Sachen oder weitere Personen verwirklicht haben, können mit einem schlichten Hinweis gem. Ziff. 14.2.2 dieses Regelwerks geahndet werden. Im Übrigen sind Regelverstöße, die Personenschäden verursachen, mit einer Aufforderung gem. Ziff. 14.2.3 dieses Regelwerks zu ahnden. 

14.2.1 Zuständigkeit / Anzeige

(1) Für die Vornahme der nachfolgenden Maßnahmen ist der MFSD zuständig. Die Erteilung eines schlichten Hinweise kann auch durch den Geländerhalter (beispielsweise durch den Modellflugleiter) erfolgen, auf dessen Gelände das Fehlverhalten stattgefunden hat. (2) Der MFSD oder der Geländehalter müssen zur Vornahme der Maßnahmen Kenntnis von den maßgeblichen Umständen haben. Eine selbstständige Erforschungspflicht der Umstände…
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14.2.2 Schlichter Hinweis

Die Erteilung eines schlichten Hinweises beschreibt das Fehlverhalten, welches zum Regelverstoß geführt hat, und welches Gefahrenpotential oder welcher Schaden daraus entstehen kann. Soweit tunlich und angemessen erscheint, soll der Hinweis erläutern, wie das Fehlverhalten zu vermeiden gewesen wäre. Der schlichte Hinweis ergeht regelmäßig unmittelbar und mündlich.

14.2.3 Aufforderung

(1) Die Aufforderung umfasst den Inhalt eines schlichten Hinweises, ergänzt um die Aufforderungen, das Fehlverhalten zukünftig zu unterlassen und sich regelkonform zu verhalten. (2) Die Erteilung einer Aufforderung erfolgt vom MFSD schriftlich und ist zu dokumentieren. Diese Dokumentation ist nach 5 Jahren zu löschen. 

14.2.4 Meldung an die Genehmigungsbehörde

Sind über eine in Ziff. 1.2.1 Abs. 2 und 3 dieses Regelwerks genannte Person mehr als drei Aufforderungen gespeichert, entscheidet der MFSD, ob eine Meldung an die Genehmigungsbehörde gemäß § 21g LuftVO i.V.m. Art. 16 DVO (EU) 2019/947 zu veranlassen ist. Erfolgte eine der drei Aufforderungen gem. Ziff. 14.1.4 Satz 2 dieses Regelwerks, ist eine…
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