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Kategorie: StRfF (nicht für News verwenden, sonst Reihenfolge Regelwerk durcheinander)

8.1.9 Maximalflughöhen und Flugsektoren, Flug- und Ruhezeiten

(1) Die Bestimmung und Festlegung von Maximalflughöhen sind durch den Geländehalter veranlasst, wenn die Luftraumstruktur (z.B. Absenkung des Luftraum G) dies erfordert oder der Flugraum des Modellfluggeländes in einer Entfernung von weniger als 1,5 km von der Begrenzung von Flughäfen oder Flugplätzen gelegen ist. (2) Die Bestimmung und Festlegung von Flugsektoren sowie von Flug- und…
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8.1.10 Nicht ortskundige Piloten

Piloten, die nicht ortskundig sind, bedürfen der Einweisung in alle Regelungen, die auf dem Modellfluggelände einzuhalten sind, insbesondere in die örtlich geltenden Flugbedingungen und ggf. -beschränkungen, Regelungen zum Schutz vor Fluglärm sowie Bestimmungen zum Schutz der Umwelt- und Natur und der Privatsphäre. Die Einweisung kann von jedem Piloten vorgenommen werden, der dauerhaft berechtigt ist, auf…
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8.1.11 Unfälle

(1) Der Geländehalter hat an zugänglicher Stelle, mindestens im Modellflugbuch, einen Notfallplan mit Notfallrufnummern zur Verfügung zu stellen. (2) Unfälle mit gem. Ziff. 2.1.2 dieses Regelwerks meldepflichtigen Schäden sind neben dem Vermerk im  Modellflugbuch dem Geländehalter unverzüglich anzuzeigen.

8.1.12 Spezielle Anforderungen an bestimmte Modellfluggelände

Die allgemeinen Anforderungen an Modellfluggelände gemäß dem 8.1. Unterabschnitt dieses Regelwerks werden um spezielle Anforderungen für bestimmte Modellfluggelände im 8.2. Unterabschnitt dieses Regelwerks ergänzt. Die speziellere Regelung geht der allgemeinen Regelung im Zweifel vor.

8.2.1 Spezielle Anforderungen an Segelfluggelände in der Ebene

(1) Bei Winden- und Hochstartbetrieb ist auf ausreichenden Sicherheitsabstand zum Hochstartseil zu achten. (2) Die Landefläche muss für den beabsichtigten Betrieb mit Segelflugmodellen geeignet und hinreichend groß dimensioniert sein. Gleiches gilt für den Anflugbereich, der den Winden- bzw. Hochstartbereich nicht kreuzen soll.

8.2.2 Spezielle Anforderungen an Hangsegelfluggelände

(1) An zugänglicher Stelle, mindestens im Modellflugbuch, ist darüber zu informieren,  bei welcher Windrichtung und -stärke mit einem sicheren Hangflugbetrieb gerechnet werden kann sowie welche maximale Flughöhe – im Falle einer entsprechenden Begrenzung – einzuhalten ist, wobei Bezugspunkt für die maximale Flughöhe der Startplatz ist.  (2) In der Flugordnung sind der Startplatz und die Landefläche…
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8.2.3 Spezielle Anforderungen an Gelände für Modellhubschrauber

(1) Die Start- und Landefläche muss für den beabsichtigten Betrieb von Modellhubschraubern geeignet sein. In der Regel ist eine ebene hinreichend befestigte Fläche mit den Richtmaßen 10 m x 10 m ausreichend. Ab- und Anflugbereiche sowie Schwebeflugbereiche müssen ebenfalls für den beabsichtigten Modellhubschrauberbetrieb ausreichend dimensioniert sowie personen- und hindernisfrei sein. (2) In der Flugordnung soll…
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8.2.4 Spezielle Anforderungen an Gelände für Freiflugmodelle

Gelände für Freiflugmodelle müssen so beschaffen sein, dass die Durchführung des Freiflugvorhabens sowie die Verfolgung und insbesondere die eigenständige Landung des Freiflugmodells sicher und ohne Gefahr für den übrigen Luftverkehr oder die öffentliche Sicherheit und Ordnung erwartet werden kann.

8.3.1 Erforderlichkeit der Ausweisung 

(1) Die nachfolgend aufgeführten Flugmodelle dürfen nur auf ausgewiesenen Modellfluggeländen betrieben werden: Flugmodelle mit einer maximalen Startmasse von mehr als 12 kg und Flugmodelle mit Verbrennungsmotor oder Turbinenantrieb in einer Entfernung von weniger als 1,5 km zu Wohngebieten. (2) Befindet sich das Modellfluggelände in einer Entfernung von weniger als 1,5 km von der Begrenzung eines…
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8.3.2 Ausweisung als Modellfluggelände

(1) Für die Ausweisung eines Modellfluggeländes für Flugmodelle mit einer maximalen Startmasse bis max. 150 kg ist der MFSD zuständig. (2) Die Ausweisung als Modellfluggelände ist auf Antrag des Geländehalters diesem gegenüber zu erteilen, wenn: die Anforderungen entsprechend dem 8. Abschnitt dieses Regelwerks eingehalten sind sowie auch im Übrigen der beabsichtigte Flugbetrieb nicht zu einer…
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