7.6.5 Start
(1) Raketenflugmodelle dürfen bis zu einem maximalen atmosphärischen Wind von 10 m/s gestartet werden. (2) Der Startwinkel des Raketenflugmodells darf maximal 30° von der Vertikalen abweichen. (3) Die Startvorrichtung (beispielsweise ein zur Anwendung kommendes Führungsgestell) muss so konfiguriert und eingestellt sein, dass das Raketenflugmodell in einen stabilen Kraftflug überführt wird. (4) Beim Startcheck gemäß Ziff.…
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