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Kategorie: StRfF (nicht für News verwenden, sonst Reihenfolge Regelwerk durcheinander)

7.6.5 Start

(1) Raketenflugmodelle dürfen bis zu einem maximalen atmosphärischen Wind von 10 m/s gestartet werden. (2) Der Startwinkel des Raketenflugmodells darf maximal 30° von der Vertikalen abweichen. (3) Die Startvorrichtung (beispielsweise ein zur Anwendung kommendes Führungsgestell) muss so konfiguriert und eingestellt sein, dass das Raketenflugmodell in einen stabilen Kraftflug überführt wird. (4) Beim Startcheck gemäß Ziff.…
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7.6.6 Genehmigungspflicht

Der Betrieb von Raketenflugmodellen mit einer Treibstoffmasse von mehr als 20 g bedarf der Genehmigung gem. § 21f Abs. 3 LuftVO durch die zuständige Luftfahrtbehörde des Landes, in dem der Betrieb stattfinden soll.

8.1.1 Eignung, Sicherheitsmaßnahmen

(1) Gelände, die dauerhaft für den Betrieb von Flugmodellen nach diesem Regelwerk eingerichtet sind, (Modellfluggelände) müssen für den vom Geländehalter beabsichtigten Betrieb von Flugmodellen geeignet und sicher sein. Gleiches gilt für den Luftraum, der von diesem Gelände für den Betrieb von Flugmodellen genutzt wird (Flugraum für Flugmodelle). (2) Das Modellfluggelände und der Flugraum für Flugmodelle…
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8.1.2 Verantwortlichkeit des Geländehalters

Der Geländehalter ist für die Organisation des Flugbetriebs auf dem Modellfluggelände und im Flugraum für Flugmodelle verantwortlich. Ebenso ist er für die Einrichtungen und Anlagen verantwortlich, die dem beabsichtigten Flugbetrieb auf dem Modellfluggelände dienen.

8.1.3 Flugordnung

(1) Der Geländehalter hat den Betrieb von Flugmodellen in einer Flugordnung zu regeln. Die Flugordnung muss mindestens enthalten: die Daten des Geländehalters, den Hinweis auf das Erfordernis einer ausreichenden Haftpflichtversicherung eines jeden Piloten, die geographische Lage des Modellfluggeländes mit Bestimmung des Geländebezugspunkts, die Bestimmung von Start- und Landeflächen, An- und Abflugbereichen, Piloten-, Vorbereitungs-, Aufenthalts- und…
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8.1.4 Start- und Landefläche

Die Start- und Landefläche muss für den beabsichtigten Betrieb von Flugmodellen geeignet sein. In der Regel ist eine ebene hinreichend befestigte Fläche mit den Richtmaßen 100 m x 15 m  ausreichend. An- und Abflugbereiche müssen ebenfalls für den beabsichtigten Betrieb von Flugmodellen ausreichend dimensioniert und hindernisfrei sein.

8.1.5 Piloten-, Vorbereitungs-, Zuschauer- und Aufenthaltsräume / Sicherheitszaun

(1) Der Pilotenraum ist regelmäßig neben der Start- und Landefläche anzuordnen, so dass die Start- und Landefläche personenfrei ist. (2) Zwischen Vorbereitungsraum sowie Start- und Landefläche soll ein Mindestabstand von 10 m bestehen. (3) Zuschauerräume sind einzurichten, wenn Zuschauerbetrieb regelmäßig zu erwarten ist. Nicht am Flugbetrieb teilnehmende Personen haben sich in Aufenthaltsräumen aufzuhalten. Zwischen einerseits…
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8.1.6 Ausreichende Flughöhe / Angemessener Sicherheitsabstand

(1) Über oder unmittelbar neben Vorbereitungs-, Zuschauer- und Aufenthaltsräumen (besondere Lufträume) ist in Abweichung von Ziff. 6.1.2 Abs. 1 Satz 1 dieses Regelwerks eine ausreichende Flughöhe über Grund einzuhalten, die im Fall einer Notlage ein Verlassen des besonderen Luftraums oder eine Landung ohne ungebührende Gefährdung von Personen oder Sachen erlaubt. Hierbei sind Startmasse, Betriebseigenheiten und…
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8.1.7 Modellflugbuch

(1) In einer chronologisch geordneten Aufzeichnung über ein Kalenderjahr ist jeder Tag, an dem Betrieb von Flugmodellen auf dem Modellfluggelände stattfindet, mit Datum und Uhrzeit des Beginns und des Endes des Betriebs zu dokumentieren (Modellflugbuch). Diese Dokumentation kann auch in elektronischer Form erfolgen. Nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem der Flugbetrieb aufgezeichnet worden ist, ist…
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8.1.8 Modellflugleiter

(1) Werden mehr als 3 Flugmodelle gleichzeitig in der Luft betrieben, ohne dass unter den Piloten eine zuverlässige Abstimmung getroffen ist, die einen sicheren Flugbetrieb erwarten lässt, ist ein Modellflugleiter zu bestimmen. Ein Modellflugleiter ist stets erforderlich, wenn mehr als 8 Flugmodelle gleichzeitig in der Luft betrieben werden oder sich im Zuschauer- oder Aufenthaltsraum  mehr…
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