1.1.1 Etablierte Betriebspraxis des Modellflugs
(1) Dieses Regelwerk beinhaltet die etablierte Betriebspraxis des Modellflugs als Sport und Freizeitgestaltung (i.S.v. einschlägige verbandsinterne Verfahren gem. § 21f Abs. 1 LuftVO) innerhalb – des MFSD sowie– derjenige Landesluftsportverbände mit Verbandssitz in der Bundesrepublik Deutschland, die mit dem MFSD zur Durchführung der dem MFSD erteilten Betriebserlaubnis gemäß § 21g LuftVO i.V.m. Art. 16 DVO…
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