Brief vom Bundesanzeiger Verlag – Gebühr für Transparenzregister
Viele Vereine und Organisationen haben in den letzten Tagen Post vom Bundesanzeiger Verlag in ihrem Briefkasten gefunden, die die Jahresgebühr für die Führung des Transparentregisters feststellt.
Was es damit auf sich hat, wie sich gemeinnützige Vereine von der Gebühr befreien können und ob das in Zukunft noch notwendig ist, erfahrt ihr hier.
Was ist das Transparenzregister?
Seit 2017 ist das Transparenzregister im Geldwäschegesetz §§18ff verankert. In dieses Register werden die wirtschaftlich Berechtigten von juristischen Personen des Privatrechts und eingetragenen Personengesellschaften eingetragen. Das Transparenzregister fußt auf der 4. EU-Geldwäscherichtlinie von 2017.
Die Kosten für Vereine beliefen sich in den Jahren 2022 bis 2023 auf 20,80 € netto. Im Jahr 2021 waren es noch 11,47 €.
Eine rückwirkende Befreiung dieser Gebühren ist nicht möglich.
Müssen wir das nun regelmäßig bezahlen?
Der MFSD hat sich in den vergangen Jahren dafür eingesetzt, dass die gesetzliche Grundlage geschaffen wurde, gemeinnützige Vereine automatisch von der Transparenzregistergebühr zu befreien.
„Ab dem Gebührenjahr 2024 werden alle im Zuwendungsempfängerregister geführten Rechtseinheiten automatisch von der Jahresgebühr für die Führung des Transparenzregisters befreit, ohne dass hierfür ein Antrag auf Gebührenbefreiung gestellt werden muss. Voraussetzung ist, dass die Rechtseinheit in dem jeweiligen Gebührenjahr im Zuwendungsempfängerregister aufgeführt war. Das Zuwendungsempfängerregister wird durch das Bundeszentralamt für Steuern geführt (vgl. § 60b AO).“ (vgl: https://transparenzregister.de/aktuelles#aktuelles-22)
Um zu überprüfen, ob euer Verein ab 2024 automatisch von den Gebühren befreit ist, schaut im Zuwendungsempfängerregister nach, ob ihr dort geführt seid. Ihr findet es unter https://zer-poc.bzst.de/ und könnt dort den amtlichen Namen des gemeinnützigen Vereines in die Suchmaske eingeben.
Auch Fälschungen im Umlauf!
Leider wird die Unwissenheit von ehrenamtlichen Vorständen auch ausgenutzt. So gibt es am Markt auch eine Reihe von Unternehmen, die Rechnungen in Gestalt eines amtlichen Schreibens ähnlich dem echten „Bescheid über die Jahresgebühr für die Führung des Transparenzregisters“ zustellen. Hier handelt es sich um Fälschungen. Diese sind am Absender zu erkennen. Achtet darauf, dass es sich um ein Schreiben der „Bundesanzeiger Verlag GmbH“ mit Sitz in Köln handelt. Im Zweifel prüfen wir das Dokument gerne für euch.