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Befreiung von der Grundsteuer für Modellflugvereine – Wie geht das?

Befreiung von der Grundsteuer für Modellflugvereine – Wie geht das?

In den letzten Tagen und Wochen haben viele Vereinsvorstände und Geländebetreiber den neuen Grundsteuerbescheid von der Kommunde oder der Stadt übermittelt bekommen. Oft war die erste Reaktion nach dem Öffnen des Briefes ein fassungsloses Kopfschütteln. Mit dem Grundsteuer-Reformgesetz aus 2019 wurde eine gesetzliche Neureglung geschaffen, die bei vielen Modellflugvereinen den zu zahlende Betrag in 2025 erstmals um ein vielfaches erhöht hat. Berichte von Erhöhungen von unter 100€ auf nun bis zu 1500€ sind keine Seltenheit – in Prozent fast nicht mehr auszudrücken. So eine Zahlungsaufforderung stellt für viele Modellflugvereine ein großes Problem dar und führt unweigerlich zur Erhöhung der Mitgliedsbeiträge. Wie ihr das unter Umständen umgehen könnt, erfahrt ihr hier.

Antrag auf Befreiung der Grundsteuer

Gemeinnützige Vereine haben die Möglichkeit, sich von der Grundsteuer befreien zu lassen. Dies ist sogar im §3 des Grundsteuergesetzes geregelt. Hier heißt es in Abs. (1) Satz 3 b), dass Grundbesitz einer […] Körperschaft […], die nach Satzung […] ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige oder mildtätige Zwecke dient, von der Grundsteuer befreit ist, sofern der Grundbesitz selbst ausschließlich für die Erfüllung der Vereinzwecke genutzt wird. Das dürfte also bei den meisten Modellflugvereinen der Fall sein.

Grundlegend sei Modellflugvereinen, die kürzlich einen Grundsteuerbescheid erhalten haben und vom Finanzamt als steuerbegünstigt gemäß Abgabenordnung festgestellt sind (gemeinnützig), in den Austausch mit ihrem zuständigen Finanzamt zu treten und dort auf §3 des Grundsteuergesetzes hinzuweisen. Der MFSD gibt hier gerne Hilfestellung und stellt auf Wunsch ein Musterschreiben bereit.

Alle Ausführungen in diesem Artikel sind nach bestem Wissen und Gewissen recherchiert, haben aber keinen rechtsberatenden Charakter.