7.3.5 Freilaufende Hunde oder Tiere
Ist zu erwarten, dass frei laufende Hunde oder andere Tiere während des Fesselflugs in den Flugkreis gelangen, darf ein Fesselflugmodell nicht gestartet werden.
Ist zu erwarten, dass frei laufende Hunde oder andere Tiere während des Fesselflugs in den Flugkreis gelangen, darf ein Fesselflugmodell nicht gestartet werden.
Bei elektrostatischer Aufladung der Luft, insbesondere bei Gewitter dürfen Fesselflugmodelle nicht betrieben werden.
(1) Der Pilot hat während des gesamten Fluges die am Steuergriff befestigte Sicherheitsschlaufe am Handgelenk zu tragen. (2) Bestimmungen dieses Regelwerks, welche die Beeinflussung des Flugmodells während des Flugs zum Gegenstand haben, finden keine Anwendung, wenn und soweit die Beeinflussung fesselflugsystembedingt nicht möglich ist.
Der Pilot hat darauf zu achten, dass durch die Rotoren des Modellhubschraubers keine Personen oder Sachen über Gebühr gefährdet werden.
Modellhubschrauber mit einer maximalen Startmasse von mehr als 0,25 kg dürfen nicht in einem Abstand von unter 15 m zu Personen betrieben werden. Fordern andere Regelungen dieses Regelwerks einen größeren Sicherheitsabstand als 15 m, ist dieser einzuhalten. Der Mindestabstand zum Piloten und anderen am unmittelbaren Betrieb beteiligten Personen muss mindestens 5 m betragen.
Kunstflug mit Modellhubschraubern (z.B. “3D-Figuren”) ist insbesondere in Bodennähe so durchzuführen, dass auch im Falle eines Steuerfehlers oder einer Notlage Personen und Sachen keiner ungebührenden Gefährdung ausgesetzt sind. Im Regelfall kann ein Abstand von 50 m zu Personen, die nicht unmittelbar am Flugbetrieb beteiligt sind, als ausreichende Sicherungsmaßnahme angesehen werden, wobei im Einzelfall Startmasse, Betriebseigenheiten…
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Können die nach Ziff. 7.4.2 und 7.4.3 erforderlichen Sicherheitsabstände nicht eingehalten werden, ist der Flugraum durch einen (auch mobilen) 2,5 m hohen Sicherheitszaun aus Maschendraht oder einem vergleichbaren Material (z.B. Nylon) von dem Raum abzutrennen, in welchem sich am Flugbetrieb nicht unmittelbar beteiligte Personen aufhalten (insb. z.B. bei Indoor-Flugbetrieb).
Der Pilot eines turbinengetriebenen Flugmodells hat sich vor Aufnahme des Modellflugbetriebes insbesondere davon zu überzeugen, dass der zur Verfügung stehende Betriebs- und Flugraum unter Berücksichtigung der jeweiligen Flugbetriebseigenschaften (Geschwindigkeit, Gewicht, aerodynamische Eigenschaften) ausreichend für einen sicheren Modellflugbetrieb sind. Sofern der zur Verfügung stehende Betriebs- und Flugraum keinen sicheren Betrieb des Flugmodells mit Turbinenantrieb erwarten lässt,…
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Turbinen dürfen nur in Verbindung mit einer elektronischen Kontrolleinheit (ECU) betrieben werden, die eine Begrenzung von maximaler Turbinendrehzahl und Abgastemperatur vornimmt.
Vor Inbetriebsetzung der Turbine muss ein speziell dafür geeigneter Feuerlöscher in unmittelbarer Reichweite zur Verfügung stehen. Außerdem ist ein konventioneller Feuerlöscher bereit zu halten. Die Einsatzbereitschaft der Feuerlöscher ist nach den Vorschriften des Herstellers zu überprüfen.