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Autor: MFSD

7.2.2 Verantwortlichkeit des Freiflugpiloten

(1) Der Freiflugpilot ist dafür verantwortlich, dass das Freiflugvorhaben sicher und ohne Gefahr für den übrigen Luftverkehr oder die öffentliche Sicherheit und Ordnung durchgeführt wird. (2) Der Freiflugpilot hat das Freiflugmodell so zu konfigurieren und einzustellen sowie den Startzeitpunkt so zu wählen, dass das Freiflugmodell insbesondere in Ansehung seines objektiv erwartbaren Flugverhaltens und der zum…
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7.2.3 Flugraum

Der Flugraum ist so auszuwählen, dass eine optische Verfolgung des Freiflugmodells erwartbar ist. Das Freiflugmodell ist während des Flugs optisch stets zu verfolgen.

7.2.4 Flughöhen- und/oder Flugdauerbegrenzer

Sofern die Umstände eine Flughöhen- und/oder Flugdauerbegrenzung gebieten, dürfen nur Freiflugmodelle gestartet werden, die über einen entsprechenden Begrenzer (z.B. Thermikbremse als Abstiegshilfe) verfügen.

7.2.5 Maximale Startmasse/Spannweite

Freiflugmodelle dürfen eine maximale Startmasse von 5 kg und auf einer horizontalen Ebene eine maximale projizierte Fläche von 150 dm² nicht überschreiten.

7.2.6 Freier Flug

Bestimmungen dieses Regelwerks, welche die Beeinflussung des Flugmodells durch den Piloten nach dem Start zum Gegenstand haben oder auf der Beeinflußbarkeit des Flugmodells durch den Piloten nach dem Start basieren, finden keine Anwendung. Dies gilt nicht, soweit nach dem Start Flughöhen- und/oder Flugdauerbegrenzer vom Freiflugpiloten bspw. per Funk ausgelöst und damit der freie Flug beendet…
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7.2.7 Saalfreiflugmodelle

Dieses Regelwerk findet auf Saalfreiflugmodelle bis zu einer maximalen Startmasse von 30 g keine Anwendung.

7.3.1 Flugkreis

(1) Der Flugkreis, welcher sich durch die Länge der Steuerleinen des Fesselflugmodells zuzüglich eines Sicherheitszuschlags von mindestens 5 m definiert, muss hindernisfrei und so beschaffen sein, dass die Funktion der Steuerleinen nicht beeinträchtigt wird, z.B. durch Steine, Gräser oder sonstigen Bewuchs oder Gegenstände. Gleiches gilt für den über dem Flugkreis liegenden Flugraum. (2) Der Flugkreismittelpunkt…
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7.3.2 Sicherheitszaun

Sehen Wettbewerbsformate für das beabsichtigte Fesselflugvorhaben die Anforderung eines Schutzzauns für Zuschauer und/oder am Flugbetrieb nicht unmittelbar beteiligte Personen vor, ist der Flugraum durch einen (auch mobilen) 2,5 m hohen Sicherheitszaun aus Maschendraht oder einem vergleichbaren Material (z.B. Nylon) von dem Raum abzutrennen, in welchem sich Zuschauer und/oder am Flugbetrieb nicht unmittelbar beteiligte Personen aufhalten.

7.3.3 Helfer

(1) Helfer, die sich zum Start im Flugkreis aufhalten, haben entweder nach dem Start den Flugkreis unverzüglich zu verlassen oder sich nach dem Start unverzüglich zum Flugkreismittelpunkt neben den Fesselflugpiloten zu begeben, wobei sie diese nicht behindern dürfen. (2) Aufgaben des Helfers sind, den Fesselflugpilot beim Start und der Landung zu unterstützen sowie während des…
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7.3.4 Zuschauer

Zuschauer haben einen Sicherheitsabstand von 15 m zum Flugkreis einzuhalten.