7.1.6 Anzeigepflicht
Der Halter des Großflugmodells hat dem Luftsportgerätebüro (LSGB) des DAeC folgende Umstände unverzüglich anzuzeigen:– technische Mängel, welche die Lufttüchtigkeit beeinträchtigen oder beeinträchtigen können, soweit sie nicht durch die vorgeschriebene Instandhaltung zu beheben sind,– Änderung wesentlicher Gestaltungsmerkmale,– Änderung seiner Anschrift,– Halter- und/oder Eigentümerwechsel.