7.2.2 Verantwortlichkeit des Freiflugpiloten
(1) Der Freiflugpilot ist dafür verantwortlich, dass das Freiflugvorhaben sicher und ohne Gefahr für den übrigen Luftverkehr oder die öffentliche Sicherheit und Ordnung durchgeführt wird. (2) Der Freiflugpilot hat das Freiflugmodell so zu konfigurieren und einzustellen sowie den Startzeitpunkt so zu wählen, dass das Freiflugmodell insbesondere in Ansehung seines objektiv erwartbaren Flugverhaltens und der zum…
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