6.5.1 Luftraum G (Golf) und E (Echo)
(1) Der Betrieb von Flugmodellen findet gemäß den Sichtflugregeln der vorstehenden Ziffer 6.2.5. Abs. 2 dieses Regelwerks im Luftraum G (Golf) statt. (2) Erlauben die Sichtverhältnisse und die Größenverhältnisses des Flugmodells einen sicheren Flugbetrieb nach Sichtflugregeln gemäß vorstehender Ziffer 6.2.5. Abs. 2 auch im Luftraum E (Echo), ist vor der Nutzung des Luftraums E (Echo)…
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