1.2.1 Anwendungsbereich
(1) Der Anwendungsbereich dieses Regelwerks erstreckt sich auf den Betrieb von Flugmodellen mit einer maximalen Startmasse bis zu 150 kg innerhalb der Bundesrepublik Deutschland. (2) Dieses Regelwerk findet Anwendung auf alle Piloten, Geländehalter, Veranstalter und/oder sonstige Modellflugbeteiligte, die Mitglied des MFSD oder eines kooperierenden Landesluftsportverbands sind und die Zulässigkeit ihrer Betätigung aus der Betriebsgenehmigung ableiten,…
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