Antrag auf Betriebserlaubnis beim LBA abgegeben
Ein Meilenstein für den Modellflug!
Mittwoch, der 15.12.2021 war ein ganz besonderer Tag für den Modellflug im DAeC. Der MFSD hat nun den Antrag auf Betriebserlaubnis gemäß §21g der Luftverkehrs-Ordnung bzw. Artikel 16 der DVO(EU) 2019/947 beim Luftfahrt-Bundesamt (LBA) eingereicht. Vorausgegangen war ein KickOff-Meeting des LBA und des BMVI (jetzt BMDV)
In enger Abstimmung mit der Bundeskommission Modellflug hat der MFSD heute den Antrag auf Erteilung der Erlaubnis des Betriebs vom Flugmodellen im Verbandsrahmen beim Luftfahrt-Bundesamt (LBA) eingereicht. Uwe Schönlebe, Vorsitzender der Bundeskommission Modellflug, freut sich: „Der MFSD als bundesweit tätiger Modellflugsportverband des DAeC ist für die Antragseinreichung prädestiniert. Der Antrag ist so ausgestaltet, dass ebenso die Modellflugsportler aller regionaler Landesluftsportverbände von ihm profitieren können.“
In einem KickOff-Meeting des LBA und BMVI (jetzt BMDV) am 03.12.2021 wurden den Verbänden zuletzt behördenseitig die Zuständigkeit des LBA für die Erlaubniserteilung verbindlich mitgeteilt und die Sachbearbeiter vorgestellt. Ferner konnten Fragen zur konkreten Antragseinreichung gestellt werden. Es wurde nochmals konkretisiert, dass es Aufgabe der erlaubnisansuchenden Verbände sei, den in ihren Verbänden praktizierten Modellflug mittels sogenannter „verbandsinterner Verfahren“ zu beschreiben, die zur bekannten positiven Sicherheitsbilanz geführt haben.
Diese Aufgabe haben die Bundeskommission Modellflug und der MFSD in den letzten 3,5 Jahren bereits wahrgenommen und die „Standardisierten Regeln für Flugmodelle“ (StRfF) entwickelt, die Hauptbestandteil des eingereichten Antrages sind. Die Aufgaben, die sich aus der Betriebserlaubnis ergeben, können im MFSD zentral und fachbezogen erledigt werden. Zu diesem Zweck wird das Referat Recht im MFSD durch eine weitere hauptamtliche Stelle ausgebaut.
Das LBA hat in Aussicht gestellt, dass die Betriebserlaubnis für den MFSD ggf. schon im Frühjahr 2022 erteilt werden könnte. Ab dem Zeitpunkt der Erlaubniserteilung würden dann die StRfF gelten, die nicht nur die bisherigen Modellflugregelungen abbilden, sondern an einigen Stellen sogar Verbesserungen für den Modellflug bringen. Der Kenntnisnachweis für Modellflieger wird dann durch eine neue Version ersetzt werden, der auf die StRfF angepasst ist. Der Kompetenznachweis A1/A3 wird für den Modellflugbetrieb im Rahmen der Verbandsbetriebserlaubnis keine Rolle spielen und wird insoweit nicht benötigt. Er kann jedoch für Modellflug im Ausland ggf. zweckmäßig bleiben.
Die Bundeskommission Modellflug und der MFSD sehen in der heutigen Antragsstellung den Abschluss einer sehr umfangreichen Arbeit zur Sicherung der Zukunft des Modellflugs in all seinen Facetten und Erscheinungsformen. „Eben gerade diese Vielfältigkeit zu erhalten und im Wesentlichen ohne spürbare Einschränkungen für die Zukunft weiterhin zu ermöglichen, war jedem Beteiligten ein großes Anliegen“, so Ralf Bäumener, Präsident des MFSD. „Wir hoffen nun, dass die Genehmigungsbehörde unseren Antrag gut nachvollziehen kann und ohne größere Veränderungen die Verbandsbetriebserlaubnis erteilt.“