Anhörung im Verkehrsausschuss des Bundestages – Präsident Klett vertritt den DAeC
Der Verkehrsausschuss des Deutschen Bundestages beriet am vergangenen Montag über die vorgeschlagenen Änderungen zur LuftVG und LuftVO. Der Gesetzentwurf ist notwendig, da die Bunderegierung die Anpassung der nationalen Regelungen an die europäische Durchführungsverordnung über die Vorschriften und Verfahren für den Betrieb unbemannter Luftfahrzeuge vornehmen muss. DAeC-Präsident Stefan Klett war zur Stellungnahme eingeladen und vertrat die Interessen auch für die Mitglieder des MFSD. „Ich hoffe nun, dass unsere Argumente überzeugten und sich in weiteren politischen Entscheidungen durchsetzen können,“ so Klett.
Im Wesentlichen ging es um die zukünftige Regelung, ob den bundesweit tätigen Modellflugsportverbänden die Befugnis erteilt wird, Risikoabwägungen für den Modellflug durchzuführen und standardisierte Regeln für den Betrieb von Flugmodellen in ihrem Verbandsrahmen festzulegen und um die Parallelisierung von Natur- und Luftrecht. Da die Gefahr besteht, dass der Gesetzesentwurf komplett abgelehnt wird und damit die Arbeit der Bundeskommission Modellflug im DAeC, die sich seit mehr als zweieinhalb Jahren für eine Lösung einsetzen, zunichte gemacht wird, war es notwendig in der Sitzung Stellung zu nehmen. Dazu Präsident des DAeC Stefan Klett: „Mein Dank gilt unseren Fachleuten im DAeC, welche seit Wochen unermüdlich im Sinne des deutschen Luftsports an der Veränderung des vorliegenden Gesetzentwurfs gearbeitet haben. Auch die politische Netzwerkarbeit mit vielen Mitgliedsorganisationen des DAeC hat bestens funktioniert.“
Eine Aufzeichnung der Anhörung ist unter folgendem Link in der Mediathek des Deutschen Bundestages einzusehen:
https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2021/kw16-pa-verkehr-drohnen-832000