Anfragen zu Panta rhei
Der Artikel „Panta Rhei“ („Alles ist im Fluss“) hat zu einigen Rückmeldungen von Modellfliegern geführt. Es wurde insbesondere die Ängste einen „100-Meter-Deckel“ wieder lebendig. In diesem Zusammenhang ist auch die Aussage eines sog. „wilden“ Modellfliegers interessant, der genehmigungsfreien Modellflug betreibt. Er fühlt sich durch den 2016 vom DAeC in die Diskussion gebrachten und dann umgesetzten Kenntnisnachweis geschützt, was korrekt ist.
Die zuständige Bundeskommission Modellflug im
DAeC möchte die Nachfragen, die geschilderten Ängste mit folgender
Stellungnahme beantworten:
Wir freuen uns, dass unser Bericht
so aufmerksam gelesen wird. Die geäußerten Sorgen erscheint uns
allerdings übertrieben. Das neue EU-Recht vermittelt gute Optionen, dem
Modellflug auch zukünftig seinen angemessenen Platz einzuräumen.
Da
in Zukunft der untere Luftraum mehr und mehr auch von anderen,
insbesondere professionellen UAS-Betreibern in Anspruch genommen werden
wird, fordert der neue EU-Rechtsrahmen den Modellflug auf, seine
bisherigen guten und sicheren Regeln aufzuschreiben, damit diese in
einer passenden Betriebsgenehmigung an den Verband abgebildet und mit
den Belangen der übrigen Luftraumnutzungen kompatibel gehalten werden
können.
Insoweit hat der DAeC „Standardisierten Regeln für
Flugmodelle“ (kurz „StRfF“) geschaffen, die im bald startenden
Genehmigungsverfahren eingebracht werden. Ob die aktuellen „StRfF“ 1:1
in die Betriebserlaubnis an den DAeC einfließen werden, kann naturgemäß
im Moment noch nicht gesagt werden. Die Chancen dafür stehen aber gut,
da sie die Vorgaben des Bundesministeriums für Verkehr und Infrastruktur
(BMVI) weitestgehend entsprechen.
Diese Betriebsgenehmigung wird
dann für alle im DAeC registierten Modellflieger gelten. Nach
derzeitigem Stand muss der „verbandsmäßig organisierte“ Modellflug nicht
zwingend auf Modellfluggeländen stattfinden, sondern kann auch
weiterhin auf der „grünen Wiese“ betrieben werden.
Bundeskommission Modellflug im DAeC