Das Europäische Regelwerk für unbemannte Luftfahrtsysteme
Ansatz der Bundeskommission Modellflug im DAeC zur Betriebserlaubnis und zum Betrieb.
Foto: Lars Meemken
Im Folgenden sollen die recht komplexe Struktur der Zusammenhänge des Europäischen Regelwerks für unbemannte Luftfahrtsysteme dargelegt werden. Ferner soll der Ansatz der Bundeskommission Modellflug im DAeC zur Erlangung einer Betriebserlaubnis als Operator für den Modellflug und die Rahmenbedingungen für den Betrieb unter einer solchen Betriebserlaubnis erläutert werden. Dabei geht dieser Beitrag in beiden Themenbereiche nicht in die Tiefe der Themen und behandelt keine Details, da das den möglichen Rahmen bei Weitem sprengen würde. Er soll als Übersicht und zur Darstellung der neuen Regulierung und der geplanten Vorgehensweise der Bundeskommission zum Thema Betriebserlaubnis dienen.
Dabei ist es Ziel und zwingende Voraussetzung, dass der Status Quo der bisherigen Form des Modellflugs weitgehend erhalten bleibt. Eine Neuerfindung des Rades mit einem völlig neuen Regelwerk, das nicht weitgehend den etablierten Verfahren des Modellflugs entspricht, wäre nicht genehmigungsfähig, weil es nicht den Anforderungen des Europäischen Regelwerks entspricht und kommt daher nicht in Betracht. Ungeachtet dessen besteht aber die Möglichkeit, dieses etablierte Regelwerk zu modernisieren, ohne die bisher erreichten Möglichkeiten und Regularien über Bord zu werfen um den weitgehend unveränderten Flugbetrieb seiner Mitglieder mit einigen Verbesserungen und Erleichterungen auch in Zukunft zu gewährleisten. Darauf zielt der Ansatz der Bundeskommission ab.
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Foto: Tjark und Lars Meemken