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Der Balance zwischen Modellflug und Naturschutz wieder ein Stück näher!

Der Balance zwischen Modellflug und Naturschutz wieder ein Stück näher!

Wichtiger Erfolg beim Übergang ins neue EU-Recht.

Mit der Novellierung der Luftverkehrsverordnung per 07.04.2017 ist der Betrieb von unbemannten Luftfahrtsystemen und Flugmodellen über Naturschutzgebieten und Nationalparken generell und pauschal verboten worden (vgl. § 21b Abs. 1 Nr. 6 LuftVO).

Ausnahmeregelungen – auch für bestehende Modellfluggelände (!) – können seither nur noch unter großem Aufwand und mit hohen Auflagen oder in vielen Fällen gar nicht mehr erwirkt werden. Beispielsweise fordert die Naturschutzbörde Pfaffenhofen neuerdings für die traditionnellen Freiflugwettbewerbe auf dem Lastenabwurfgelände der Bundeswehr in Manching (BY) ein permanentes Monitoring durch professionelle Ornitologen, obwohl bereits nachgewiesen ist, dass die Wettbewerbe naturschutzrechtlich völlig unauffällig und problemlos sind.

Die Bundeskommission Modellflug und der MFSD machen sich seit geraumer Zeit nicht nur Vorort dafür stark, dass eine vernünftige Balance zwischen Modellflugsport und den berechtigten Belangen des Naturschutzes wiedergefunden wird. Unsere Vertreter konnten nun auch an zentraler Stelle überzeugen: Es ist ihnen gelungen, unsere differenzierende und ausgleichende Sichtweise betreffend Naturschutzthemen in die Arbeitsgemeinschaft 2 des sog. UAV-Beirats einzubringen. 
Der UAV-Beirat ist vom BMVI ins Leben gerufen worden, um die Meinungen und Ansichten der Experten aus dem UAV- und Modellflugbereich zu hören. Empfehlungen dieses Beirats gelten im BMVI als wichtige Erkenntnisquelle für die politische Willensbildung und die Gestaltung von Regelungen und nicht zuletzt Verordnungen. 
Die aktuellen Empfehlungen des UAV-Beirats behandeln u.a. den Umgang mit Naturschutzbelangen bei UAV- und Modellflugbetrieb. Diese Empfehlungen folgen den Vorstellungen und Argumenten, die der DAeC/MFSD im Beirat einbringen konnte. Danach soll zukünftig UAV-Betrieb und die Ausübung des Modellfugsports grundsätzlich auch in Naturschutzgebieten zulässig und nur dann verboten sein, wenn der jeweilige Flugbetrieb auch wirklich Auswirkungen auf die konkreten Schutzbelange des Naturschutzgebiets hat. Der individuell ausgeübte UAV- oder Modellflugbetrieb muss sich also als unvereinbar mit den Naturschutzzielen darstellen. Nur wenn das der Fall ist, ist der Flugbetrieb untersagen.

Für die Modellflieger in Deutschland ist die Einbringung der Sichtweise des DAeC/MFSD in die Empfehlungen des UAV-Beirats ein wichtiger Erfolg und als solcher ein wichtiger Baustein im laufenden Übergangsprozess in das neue EU-Recht, um unseren Sport auch in Zukunft an den uns bekannten und beliebten Plätzen und Stellen im Einklang mit der Natur ausüben zu können.