Alterlaubnis keine Basis – Verein setzt auf Ausweisungsverfahren des MFSD
Am 02.12.2024 hat der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg über eine Nichtzulassungsbeschwerde gegen ein Urteil des Verwaltungsgerichts Karlsruhe entschieden. Geklagt hatte ein Verein gegen eine Höhenbegrenzung im Modellflugbetrieb.
Mit dem aktuellen Beschluss des VGH wird das Urteil im Ausgangsverfahren rechtskräftig. In diesem Ausgangsurteil stellte das Gericht fest, dass die bestehende Alterlaubnis durch das neue EU-Recht ungültig geworden ist. Nach der europäischen Drohnen-Verordnung wurde von der EU eine Übergangsfrist bis zum 01.01.2023 gesetzt. Bis dahin galten Alterlaubnisse weiter, darüber hinaus nicht mehr.
Zwar sieht der Verwaltungsgerichtshof die Ungültigkeit von Alterlaubnissen möglicherweise kritisch. Dies ist für seine Entscheidung aber nicht erheblich gewesen. Hieraus wird deutlich, dass der seit über einem Jahr laufende Gerichtsprozess ungeeignet war, eine grundlegende Aussage darüber zu treffen, inwieweit Alterlaubnisse des nationalen Luftrechts noch weiter gelten.
Der MFSD ist seit einiger Zeit im Austausch mit dem betroffenen Verein und unterstützt ihn tatkräftig. Um die ursprünglich gegenständliche Höhenbegrenzung aufzuheben, zeichnet sich das Ausweisungsverfahren des MFSD als praktizierbarer Weg ab. Erste Gespräche mit dem zuständigen Regierungspräsidium verliefen bereits sehr positiv.
Der MFSD wird weiter wie bisher den Austausch mit Bundes- und Landesbehörden suchen und die Belange der Modellfliegenden in Deutschland intensiv verfolgen.