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Anpassung der Standardisierten Regeln für Flugmodelle des MFSD

Anpassung der Standardisierten Regeln für Flugmodelle des MFSD

Die Standardisierten Regeln für Flugmodelle (StRfF) sind hinsichtlich der Führung eines Flugbuches angepasst worden. Die bisherige Regelung ist dahingehend präzisiert worden, dass der Flugbetrieb des Piloten erfasst wird. Dadurch ist auch die Mehrfachanmeldung mehrerer Flugmodelle möglich, ohne dass diese Modelle einzeln erfasst werden. Erfasst werden die höchste Startmasse der eingesetzten Modelle und die Antriebsarten aller Modelle.

Die geänderte Regelung in den Standardisierten Regeln für Flugmodelle 8.1.7 liest sich wie folgt:

„(2) Zudem ist in dem Modellflugbuch der Flugbetrieb eines jeden Piloten zu vermerken und zwar mit folgenden Mindestangaben:

  • a. vollständiger Vor- und Familienname des Piloten,
  • b. verwendeter Kanal der Fernsteuerung oder Angabe, dass der Sender und Empfänger der eingesetzten Fernsteuerung ein automatisches Verfahren der Frequenzkoordination (z.B. Frequency Hopping) verwendet – etwa durch die Eintragung “2,4 GHz”,
  • c. Startmasse des schwersten Flugmodells, das der Pilot betreiben will, in den Kategorien „kleiner 250 g“, „kleiner 2 kg“, „kleiner 12 kg“, „kleiner 25 kg“ oder „kleiner 150 kg“,
  • d. Antriebsarten aller Flugmodelle, die der Pilot betreiben will, in den Kategorien Elektro-, Verbrennungs-, Turbinen- oder anderer bzw. kein Antrieb sowie
  • e. Uhrzeit des Beginns und des Endes des Flugbetriebs des Piloten.

Jeder Pilot ist für die Eintragung der obigen Mindestangaben im Modellflugbuch selbst verantwortlich und hat die Richtigkeit seiner Angaben durch seine Unterschrift zu bestätigen. Mit seiner Unterschrift bestätigt der Pilot zudem die Geltung dieses Regelwerks und der Flugordnung des Geländehalters für den von ihm auf dem Modellfluggelände durchgeführten Betrieb von Flugmodellen, worauf im Modellflugbuch an prominenter Stelle hinzuweisen ist.“

Die Änderung stellt eine Mindestanforderung für den Betrieb unter der Betriebserlaubnis des MFSD dar. Dort wo z.B. die lokale Flugbetriebsordnung eine weitergehende Erfassung des Flugbetriebs erfordert, kann diese natürlich weiterhin ausgeführt werden. Die Führung eines elektronischen Flugbuchs auf freiwilliger Basis bleibt weiterhin möglich ggf. auch parallel.

Die Änderung ist ab sofort gültig.

Die Flexibilität der StRfF ermöglicht es, solche Änderungen sehr kurzfristig in Absprache mit dem Luftfahrt-Bundesamt umzusetzen.