12.2.3 Berichtspflicht des MFSD
Der MFSD erstellt für jedes Kalenderjahr einen transparenten Fluglärmbericht, welcher auf Verlangen an die Behörde zu übermitteln ist, die die Betriebserlaubnis gemäß Art. 16 der Durchführungsverordnung (EU) 2019/947 erteilt hat.