8.1.10 Nicht ortskundige Piloten
Piloten, die nicht ortskundig sind, bedürfen der Einweisung in alle Regelungen, die auf dem Modellfluggelände einzuhalten sind, insbesondere in die örtlich geltenden Flugbedingungen und ggf. -beschränkungen, Regelungen zum Schutz vor Fluglärm sowie Bestimmungen zum Schutz der Umwelt- und Natur und der Privatsphäre. Die Einweisung kann von jedem Piloten vorgenommen werden, der dauerhaft berechtigt ist, auf dem Modellfluggelände Flugmodelle zu betreiben. Piloten, die keine dauerhafte Befugnis zur Benutzung des Modellfluggeländes haben (z.B. aufgrund einer Vereinsmitgliedschaft), gelten im Zweifel als nicht ortskundig.