7.3.7 Fesselflug
(1) Der Pilot hat während des gesamten Fluges die am Steuergriff befestigte Sicherheitsschlaufe am Handgelenk zu tragen.
(2) Bestimmungen dieses Regelwerks, welche die Beeinflussung des Flugmodells während des Flugs zum Gegenstand haben, finden keine Anwendung, wenn und soweit die Beeinflussung fesselflugsystembedingt nicht möglich ist.