7.1.6 Anzeigepflicht
Der Halter des Großflugmodells hat dem Luftsportgerätebüro (LSGB) des DAeC folgende Umstände unverzüglich anzuzeigen:
– technische Mängel, welche die Lufttüchtigkeit beeinträchtigen oder beeinträchtigen können, soweit sie nicht durch die vorgeschriebene Instandhaltung zu beheben sind,
– Änderung wesentlicher Gestaltungsmerkmale,
– Änderung seiner Anschrift,
– Halter- und/oder Eigentümerwechsel.