3.1.2 Registrierungspflichtige Flugmodelle
Flugmodelle mit einer maximalen Startmasse über 25 kg bis einschließlich 150 kg (Großflugmodelle) bedürfen der Registrierung. Die Registrierungsanforderung und das Verfahren sind im 11.1. Unterabschnitt dieses Regelwerks bestimmt.