1.1.3 Förderung der Sicherheit, des Lärm-, Natur- und Datenschutzes, Fortentwicklung
(1) Ziel dieses Regelwerks ist es, das erreichte, sehr hohe Sicherheitsniveau des Modellflugs innerhalb des MFSD, der kooperierenden Landesluftsportverbände und der Luftsportvereine zu festigen, kontinuierlich zu fördern und zu verbessern.
(2) Gleiches gilt für die erreichte Verträglichkeit und Vereinbarkeit dieses Modellflugs mit den Belangen des Lärm-, Natur- und Datenschutzes.
(3) Für die Erarbeitung von Vorschlägen zur Fortentwicklung dieses Regelwerks ist innerhalb des MFSD das Referat “Recht und Modellfluggelände” in Zusammenarbeit mit den jeweils einschlägigen Referaten “Freiflug”, “Fesselflug”, “Fernlenkflug” und/oder “Großmodelle” zuständig. Der Vorstand des MFSD entscheidet über die Fortentwicklung.