Registrierung beim LBA – Datenübergabe zum Ende des Monats
In den letzten Tagen und Woche erreichen uns viele Anfragen von Mitgliedern zur Registrierungspflicht. Auch im Internet wird spekuliert, warum die eIDs noch nicht an die Verbandsmitglieder versendet wurden. Der MFSD gibt Einblick und informiert, dass die Daten Ende des Monats an das LBA übermittelt werden – kein Problem dank Allgemeinverfügung.
Das LBA hatte Anfang des Jahres per Allgemeinverfügung informiert, dass die Registrierungspflicht bis zum 30.04.2021 ausgesetzt ist. Der Grund war die noch nicht abgeschlossene technische Umsetzung der Schnittstelle für die Sammelregistrierung durch die Verbände. Nun steht die Fertigstellung kurz bevor, wie heute das LBA an die Verbände DAeC/MFSD und DMFV mitteilte. Bis Anfang April soll den Verbänden die Möglichkeit eröffnet sein, die Mitgliederdaten an das LBA zu übermitteln. Eine Prüfung dieser Daten ist dann nicht mehr notwendig, sodass die Mitglieder bis Mitte April mit der Zustellung der eID direkt durch das LBA rechnen können. Jedes registrierte Mitglied wird dann per Mail über die Verfügbarkeit seiner eID im sogenannten Dashboard auf der Website des LBA informiert. Die Registrierung bleibt vorerst kostenlos. Die Registrierung bezieht sich ausschließlich auf den Modellflieger und nicht auf einzelne Flugmodelle oder Drohnen. Die eID ist auf jedem Fluggerät anzubringen. Das kann auch im Innenraum sein. Einzige Voraussetzung ist, dass die eID für jedermann gut lesbar sein muss.
Alle MFSD-Mitglieder, deren Daten noch nicht vollständig vorliegen, wurden vom Verband informiert. Bis zum 30.03. besteht nun noch die Möglichkeit, die Daten zu übermitteln, damit diese im Rahmen der Sammelregistrierung an das LBA weitergegeben werden können.
Auch zukünftig werden Neumitglieder oder Nachmeldungen regelmäßig vom MFSD an das LBA übermittelt, sodass auch Neuzugänge vom Service des Verbandes profitieren und ihr Hobby ganz unbürokratisch ausüben können. Nach Veröffentlichung der neuen Luftkostenverordnung (LuftKostV) voraussichtlich im Sommer 2021 sind die Verbände verpflichtet pro registriertem Mitglied 5,- € zu kassieren und an das LBA weiterzugeben. Die Kosten fallen nicht rückwirkend an.
Noch ein Hinweis: Den Kompetenznachweis für die Kategorien A1/A3 der offenen Kategorie, wie man ihn auf der Website des LBA ablegen kann, ist für Mitglieder des MFSD nicht zwingend erforderlich. Sofern der Flugbetrieb zu Hobby- und Freizeitzwecken im Inland stattfindet, sind diese Mitglieder berechtigt, ihre Fluggeräte nach nationalem Luftrecht (LuftVO §21) weiter zu betreiben. Weiter gültig bleibt für diese Mitglieder vorerst auch der Kenntnisnachweis, wie er seit 2017 in LuftVO §21a gefordert war. Der Kompetenznachweis ist nur gültig für die sogenannte Open Category und findet Anwendung bei gewerblichen Flugvorhaben oder Flugvorhaben im EU-Ausland.
Foto: Erik Schufmann, WM F3F 2018 auf Rügen