UPDATE: In welchen Bundesländern sind Modellfluggelände wieder geöffnet?
Stand: 08.05.2020, 12.00 Uhr
Nachdem die Sportverbände in den letzten Wochen unablässlich an Konzepten für den Wiedereinstieg in den Sport gearbeitet haben, haben viele Bundesländer dieser Tage die Verordnungen zur Eindämmung der Coronapandemie gelockert. Vielerorts ist die Nutzung der Sportstätten unter gewissen Auflagen wieder erlaubt. Im Folgenden findet ihr eine Liste der aktuell gültigen Verordnungen der Länder, die die Öffnung der Modellfluggelände regeln.
Die Liste wird regelmäßig nach bestem Wissen und Gewissen vervollständigt!
Generell gilt: Der MFSD kann keine Garantie für die Richtigkeit der Angaben geben. Alle Daten und Links wurden nach bestem Wissen und Gewissen recherchiert. Im Einzelfall verweisen wir auf eine Rücksprache mit den zuständigen Behörden.
Baden-Württemberg:
Keine Veränderung. Sportstätten bleiben geschlossen. https://www.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/dateien/PDF/Coronainfos/200502_Siebte_VO_der_LReg_zur_Aenderung_der_CoronaVO.pdf
Bayern:
Flugbetrieb auf Sportstätten im Freien ab 11.05. unter Auflagen wieder möglich. https://www.verkuendung-bayern.de/baymbl/2020-240/ (Siehe §9 (1))
Berlin:
Flugbetrieb auf Sportstätten im Freien unter Auflagen ab sofort wieder möglich. https://www.berlin.de/corona/massnahmen/verordnung/#headline_1_3 (Siehe §7)
Brandenburg:
Noch keine Lockerung, Betrieb von Sportstätten untersagt.
Bremen:
Betrieb von Sportstätten untersagt. Es können im Wege von Allgemeinverfügungen oder durch schriftliche Genehmigung der Ortspolizeibehörden oder der Bürgerämter im Einzelfall der Betrieb zugelassen werden, wenn die Nutzenden sicherstellen, dass die Regeln des Kontaktverbotes eingehalten werden. https://www.gesetzblatt.bremen.de/fastmedia/832/2020_04_17_GBl_Nr_0026_signed.pdf (Siehe §9 Abs. 1 (3))
Hamburg:
Betrieb von Individualsportarten ab 06.05. unter gewissen Auflagen erlaubt. https://www.hamburg.de/rechtsverordnungen/13899226/2020-05-05-rechtsverordnung/ (Siehe §6 (3))
Hessen:
Sportstätten sind geschlossen. Bisher keine Lockerungen. https://www.hessen.de/sites/default/files/media/nr_23.pdf
Mecklenburg-Vorpommern:
Weiterhin Betrieb mit bis zu zwei Personen auf dem Modellfluggelände möglich. https://www.regierung-mv.de/static/Regierungsportal/Ministerium%20f%C3%BCr%20Wirtschaft%2c%20Arbeit%20und%20Gesundheit/Dateien/Downloads/GVOBl.%2019%20vom%2022.4.2020%20%C3%84ndCorona.pdf
Niedersachsen:
Flugbetrieb auf Sportstätten im Freien unter Auflagen ab 06.05. wieder möglich. https://www.niedersachsen.de/download/154934/Nds._GVBl._Nr._12_2020_vom_05.05.2020_S._89-94.pdf
Nordrhein-Westfalen:
Sportstätten sind geschlossen. Bisher keine Lockerungen. https://www.land.nrw/sites/default/files/asset/document/2020-05-01_fassung_coronaschvo_ab_04.05.2020.pdf
Rheinland-Pfalz:
Flugbetrieb auf Sportstätten im Freien unter Auflagen ab sofort wieder möglich. https://corona.rlp.de/fileadmin/rlp-stk/pdf-Dateien/Corona/5._Corona-Bekaempfungsverordnung_Rheinland-Pfalz.pdf (Siehe §1 (6))
Saarland:
Flugbetrieb auf Sportstätten im Freien unter Auflagen ab sofort wieder möglich. https://corona.saarland.de/DE/service/massnahmen/verordnung-stand-2020-05-02.html#doccd294b97-a444-4af8-834f-c0fa5eb61095bodyText10 (Siehe §7 (9))
Sachsen:
Flugbetrieb auf Sportstätten im Freien unter Auflagen ab sofort wieder möglich. https://www.laenderrecht.de/media/upload//0227%20-%20SaechsGVBl_2020-12_LV.pdf (Siehe §5 Abs. 2 (11))
Hygienemaßnahmen siehe: https://www.coronavirus.sachsen.de/download/Corona-AV_Hygienemassnahmen_30_April_2020.pdf (II., Pkt. 12)
Sachsen-Anhalt:
Flugbetrieb auf Sportstätten im Freien unter Auflagen ab sofort wieder möglich. https://coronavirus.sachsen-anhalt.de/fileadmin/Bibliothek/Sonstige_Webprojekte/Corona-Portal/Dokumente/VO_Fuenfte_SARS_CoV-2_EindaemmungsVO_Urschrift_Verkuendung.pdf (Siehe §8)
Schleswig-Holstein:
Flugbetrieb auf Sportstätten im Freien unter Auflagen ab sofort wieder möglich. https://schleswig-holstein.de/DE/Schwerpunkte/Coronavirus/Erlasse/Landesverordnung_Corona.html#doc215c4238-f97d-40cc-8439-d4d4bc6c2ba7bodyText6 (Siehe §6 (11))
Thüringen:
Flugbetrieb auf Sportstätten im Freien unter Auflagen ab sofort wieder möglich. https://corona.thueringen.de/behoerden/ausgewaehlte-verordnungen/
Bei allen Lockerungen der Maßnahmen sind auch wir Modellflieger dazu verpflichtet, die Eindämmung des Coronavirus verantwortungsbewusst mit großer Sorgfalt zu unterstützen. Bei jedem Handeln ist darauf zu achten, ein Infektionsrisiko so weit wie möglich auszuschließen.