7.4.2 Sicherheitsabstand für Modellhubschrauber
Modellhubschrauber mit einer maximalen Startmasse von mehr als 0,25 kg dürfen nicht in einem Abstand von unter 15 m zu Personen betrieben werden. Fordern andere Regelungen dieses Regelwerks einen größeren Sicherheitsabstand als 15 m, ist dieser einzuhalten. Der Mindestabstand zum Piloten und anderen am unmittelbaren Betrieb beteiligten Personen muss mindestens 5 m betragen.