6.4.3 Ausweichpflicht unter Flugmodellen
(1) Motorgetriebene Flugmodelle haben motorlosen Flugmodellen auszuweichen.
(2) Flugmodelle mit hoher Fluggeschwindigkeit haben Flugmodellen mit niedriger Fluggeschwindigkeit auszuweichen.
(3) Landenden und erkennbar manövrierunfähigen Flugmodellen ist auszuweichen.